Bewusstseinserweiterndes Kraut zum Abheben
Geschäftsmann fand mit bewusstseinserweiterndem Grünzeug großen Absatzmarkt vor. (Text & Fotos: Ilse Probst)
ST. PÖLTEN (ip). Eine Gesetzesänderung, wonach bestimmte psychoaktive Substanzen nicht mehr verkauft werden dürfen, trat mit 1. Jänner 2012 in Kraft. An einem Geschäftsmann ging diese Neuerung beinahe spurlos vorüber. In seinen Filialen in St. Pölten und Amstetten verkauften der gebürtige Inder, seine Frau, sowie ein Angestellter weiterhin Kräutermischungen, die bei seinen überwiegend jugendlichen Kunden betäubend oder euphorisierend wirkten.
In „Jamaica Gold“, „Bonsai“ und Ähnlichem seien relativ gefährliche Substanzen, die mit Cannabiskraut zumindest gleichzusetzen seien, erklärte der St. Pöltner Richter Markus Pree im Prozess gegen den 56-jährigen, hoch verschuldeten Geschäftsmann und seine 50-jährige Frau. Man habe sogar weiter verkauft, nachdem der Angeklagte im Sommer auf die entsprechenden psychoaktiven Substanzen in seinen Kräutermischungen aufmerksam gemacht worden war. „Ihr Unrechtsbewusstsein scheint noch nicht sehr ausgeprägt gewesen zu sein“, so der Richter, der auf die bereits jahrelange rege Handelstätigkeit der Angeklagten hinwies.
Bei ihm habe zunächst nur Zweifel darüber bestanden, ob in seinen Produkten verbotene Substanzen seien, beteuerte der Geschäftsmann, und dann hätten ihn die Jugendlichen gedrängt, weiter zu machen. So gingen nach Inkrafttreten des Gesetzes immerhin noch 15.200 Gramm über den Ladentisch seiner Filialen. „Mein Mandant hat sich seiner Mentalität entsprechend hinreißen lassen, seine Restbestände zu verkaufen“, schwächte Verteidiger Alexander Heihs die Schuld des Angeklagten ab.
„Vielleicht haben Sie es nicht gewusst, aber doch in Kauf genommen, dass Sie verbotene Substanzen verkaufen“, begründete der Richter seine Urteile, die mit neun Monaten bedingt für den 56-Jährigen und fünf Monaten bedingt für seine Frau doch relativ glimpflich ausfielen (rechtskräftig).
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