Gefahren in unserem Bezirk
Gefahrgüter werden nicht nur durch den Bezirk transportiert, sondern sie finden sich auch im Haushalt.
BEZIRK (je). Sie sind explosiv, hochgiftig, radioaktiv oder brennen einfach nur verdammt gut. Millionen Tonnen Gefahrgut lagern in heimischen Firmen oder rollen über Straßen und Schienen. Die Bezirksblätter haben Experten befragt, wo im Bezirk St. Pölten-Land die geheimen Gefahren lauern.
Sowohl auf der Donau, der S33, der A1, der Westbahn, der Tullnerfelder Bahn, der Kremser Bahn als auch auf Landes- und Gemeindestraßen wird Gefahrgut transportiert. Grundsätzlich können Flüssigkeiten, Gase und feste Stoffe als gefährliche Stoffe gelten. "Häufig transportiert werden Kraftstoffe (Heizöl, Diesel, Benzin), Gasflaschen, aber auch giftige Stoffe oder Sprengstoffe", so Florian Schmidtbauer von der Feuerwehr Herzogenburg-Stadt. Da Gefahrguttransporte besonderen Bestimmungen unterliegen, sind sie grundsätzlich sicher. Komme es zu einem Unfall, kann jeder Stoff mehr oder weniger Gefährdungspotenzial mit sich bringen, eine pauschale Aussage, welche am gefährlichsten seien, sei hier aber nicht möglich, so Schmidtbauer weiter.
Gefahren im Haushalt
"Vom Haarspray, über den Nagellackentferner bis hin zur Gaskartusche - im Haushalt gibt es viele Gefahrenquellen, die etwa im Brandfall zum Problem werden können", so Karl Engl, Kommandant der Traismaurer Feuerwehr. "Bei bestimmungsgemäßer Anwendung und Aufbewahrung sollte aber von keinem Stoff im Haushalt Gefahr ausgehen. Bei falscher Anwendung kann der Haushaltsreiniger gefährlicher sein als die Chlortabletten im Keller oder die Flüssiggaskartusche für den Campingkocher", fügt Florian Schmidtbauer hinzu.
Feuerwehren sind gerüstet
Im Bezirk St. Pölten gibt es neben zwei Schadstofffahrzeugen auch mehrere für den erweiterten Gefahrgut-Einsatz ausgerüstete Feuerwehren. Die Erstmaßnahmen könne jede Feuerwehr setzen, im Anlassfall oder bei größeren Lagen werde Unterstützung angefordert, erklären sowohl Schmidtbauer als auch Engl. Wer selbst zu einem Unfall mit Gefahrengut kommt, solle sofort Feuerwehr und Rettungsdienst verständigen und dies mitteilen, alles Weitere werde dann in die Wege geleitet, so Schmidtbauer.
Klassifizierung der Gefahrgüter
Die Gefahrgutklassen werden unterschieden in explosionsgefährlich (Klasse 1), nicht entzündbare und giftige Gase (Klassen 2.1 bis 2.3), ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2), radioaktive Stoffe (Klasse 7) und "verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände" (Klasse 9). Gefahrenzettel mit entsprechenden Symbolen sind auf Lastkraftwägen und Zugwaggons, die Gefahrengüter transportieren, oder auf Verpackungen im Haushalt angebracht.
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