Kein Geld für den Pappenschlosser
41-Jähriger ließ sich neue Zähne machen, hatte aber nicht das nötige Kleingeld für die Behandlung. (Text: Ilse Probst / Foto: BB-Archiv)
St. PÖLTEN (ip). Mit der umfangreichen Sanierung seiner Zähne beauftragte ein 41-jähriger Angestellter 2008 einen St. Pöltner Zahnarzt. Diesem blieb er aber die Bezahlung der 2. Behandlungsrunde Anfang 2010 in Höhe von 8.800 Euro schuldig. Richter Pree muss nun klären, ob der Mann vor dieser Behandlung bereits gewusst oder geahnt hat, dass er den Betrag für zehn Implantatkronen sowie zwei Pontiken nicht mehr bezahlen kann und damit einen schweren Betrug begangen hat. Der 41-Jährige bekannte sich zu Beginn der Verhandlung nicht schuldig. „Ich wollte das immer zahlen“, erklärte er, ob in wirtschaftlich angemessener Zeit, blieb zunächst offen. Bereits bei der Auftragsvergabe befand sich der Patient in einer finanziell angespannten Situation, für die Bezahlung des ersten Teils gab es familiäre Unterstützung. Als die 2. Rechnung eintraf, habe ihn sein Bruder im Stich gelassen. Der Geschädigte erklärte im Zeugenstand, dass er dem Patienten in zweifacher Hinsicht entgegengekommen sei. Er habe ihm Rabatt gewährt und sich mit ihm auf Ratenzahlung geeinigt. Nach eineinhalb Jahren Zahlungsverzug habe er seinen Anwalt eingeschaltet. Ob der Bruder nun vor oder nach der 2. Behandlungsrunde seine Zahlungszusage zurückzog, bleibt zu klären. Der Prozess wurde daher vertagt.
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