"Keinerlei Unrechtsempfinden"

Jürgen Brandstätters Forderung von 4.000 Euro nahm der 27-Jährige an. | Foto: Probst
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PIELACHTAL/ST. PÖLTEN (ip). Nachdem eine 32-Jährige aus dem Pielachtal nach einem Unfall 4.820 Euro von ihrer Versicherung bekommen hatte, bot sich ihr ehemaliger Berater Ende Juli 2012 an, mehr für sie herauszuholen. Dazu musste sie ihm 4.000 Euro auf sein Privatkonto einzahlen und um 800 Euro ein Gutachten bei einem Arzt in Wien einholen.

Anzeige erstattet

Nach einiger Zeit des Wartens wendete sich die Frau selbst an die Versicherung, die ihr klar machte, dass ihr Fall mit der Zahlung der 4.866 Euro erledigt sei. Zu dem ehemaligen Versicherungsvertreter, den die Frau trotz zahlreicher Versuche nicht erreichen konnte, meinte man: „Er ist kein unbeschriebenes Blatt!“ Ende Februar 2013 erstattete die 32-Jährige Anzeige bei der Polizei.
Trotz mehrmaliger Versuche seitens der Richterin Doris Wais-Pfeffer, der Staatsanwältin und des Opfervertreters Jürgen Brandstätter, den einschlägig vorbestraften 27-jährigen Beschuldigten am Landesgericht St. Pölten zum Reden zu bringen, beharrte dieser auf sein Recht zu schweigen. „Ich bekenne mich nicht schuldig. Weiters möchte ich dazu nichts sagen“, wiederholte der Angeklagte monoton. Die Schadensforderung des Opfervertreters von 4.000 Euro erkannte er an, zur völlig unnötigen Zahlung für das Gutachten fühlte er sich nicht verantwortlich.

Freiheitsstrafe

Sowohl Staatsanwältin Maria Tcholakova als auch Frau Rat sahen keinen Grund seitens des Opfers, falsch auszusagen, vielmehr wäre eine Erklärung des 27-Jährigen ihrer Ansicht nach hilfreich gewesen. Wais-Pfeffer verurteilte den Beschuldigten, auf den noch ein umfangreiches, ähnlich gelagertes Verfahren wartet, zu einem Jahr Freiheitsstrafe, vier Monate davon hinter Gittern (nicht rechtskräftig). Begründung: „Er zeigte auch heute keinerlei Unrechtsempfinden.“

Jürgen Brandstätters Forderung von 4.000 Euro nahm der 27-Jährige an. | Foto: Probst
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