Päpstlicher Nuntius erteilt Forderung nach Vetorecht eine Absage
ST. PÖLTEN/HERZOGENBURG (wp). Beim Vortrag der Kirchenrebellen um Pfarrer Udo Fischer in der letzten Woche im St. Pöltner Lilienhof wurde auch die Forderung erhoben, wonach der Staat bei Bischofsernennungen aufgrund des Konkordats Gebrauch von seinem Vetorecht machen sollte, um negativ polarisierende Diözesanleiter zu verhindern. Dieser Forderung kann der päpstliche Nuntius, Erzbischof Peter Zurbriggen, im Gespräch mit den Bezirksblättern wenig abgewinnen: „Dies ist nur möglich, wenn man einem potenziellen Bischof staatsschädigendes Verhalten vorwerfen kann und die Kirche nichts davon weiß.“ Dann könne die Staatsgewalt im Sinne des Konkordats ein Veto einlegen.
Siehe Artikel: "Kirchenmacht braucht Kontrolle"
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