PVA sorgt für Verwirrung: Zu fit oder zu krank für Reha?
Widersprüchliche Ablehnungen der Pensionsversicherungsanstalt von stationäres Heilverfahren lassen 83-Jährige verzweifeln.
INNERMANZING (mh). Unsere Geschichte über einen 81-jährigen Schlaganfallpatienten, der in den Augen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu krank für ein Rehabilitationsverfahren war (die Bezirksblätter berichteten), ließ Walter Lakner aus Innermanzing hellhörig werden.
Nach Schlaganfall teilgelähmt
Auch der Reha-Antrag seiner Frau nach einem Schlaganfall wurde von der PVA im Februar 2013 mit der Begründung abgelehnt, dass sich ihre Belastbarkeit erst deutlich bessern müsse. Besonders skurril: Nach einem zweiten Versuch im Mai bei gleicher Diagnose und Begründung des Hausarztes antwortete Österreichs größter Sozialversicherungsträger wieder mit einer Ablehnung, diesmal allerdings mit dem Zusatz, dass sich ihr Gesundheitszustand für die Aussicht auf Bewilligung erst verschlechtern müsse. "Wie soll man sich da auskennen? Das ist ja ein Widerspruch", ärgert sich Walter Lakner.
Bei Nachfrage 'abgeschasselt'
Als ehemaliger Gemeinderat und Betriebsrat bei der OMV nicht auf den Mund gefallen, versuchte Lakner der Angelegenheit direkt bei der PVA auf den Grund gehen: "Ich wollte mit dem Herrn, der das abgelehnt hat, reden, aber die haben mich dort 'abgeschasselt'." Für den Pensionisten ist das eine ausgesprochene Gemeinheit: "Meine Frau hat 35 Jahre lang bei Konsum Österreich gearbeitet, hat immer eingezahlt, hat leider einen Schlaganfall gekriegt und jetzt das!" 2012 war Gertrude Lakner drei Wochen lang in Laab im Walde auf Reha. "Danach ist es ihr viel besser gegangen", so der 82-Jährige, der für seine Frau kocht, wäscht und alles Erdenkliche für sie macht.
PVA verspricht Prüfung
Von den Bezirksblättern mit den widersprüchlichen Schreiben konfrontiert, verspricht PVA-Ombudsmann Herbert Hauerstorfer eine genaue Prüfung der Angelegenheit und eine weitere medizinische Untersuchung von Gertrude Lakner. "Grundsätzlich sind diese Schreiben Vordrucke mit Textbausteinen, die für sich ihre Berechtigung haben, aber in der Kombination in diesem Ablauf ganz ungünstig ausschauen", sagt Hauerstorfer. "Wenn es schon zu einer weiteren Ablehnung kommt, wäre eine individuelle Begründung besser gewesen."
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