Prozess
Stiefvater eines 15-jährigen Kriminellen vor Gericht

Privatbeteiligtenvertreter Rainer Samek konfrontierte den Angeklagten mit Inhalten aus WhatsApp-Nachrichten. | Foto: Probst
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REGION (ip). „Nicht schuldig“ erklärte sich ein 49-Jähriger aus dem Großraum St. Pölten zu den Vorwürfen von Richter Slawomir Wiaderek, nachdem seine Ex-Frau und deren 15-jähriger Sohn ihn wegen fortgesetzter Gewaltausübung und des Quälens unmündiger Personen im März dieses Jahres angezeigt hatten.

Ständiges Lügen nicht ertragen

Der Bursche sei ein Problemkind, meinte die Verteidigerin des Stiefvaters, der dem Jugendlichen „nur Grenzen gesetzt hat.“ Brutale Übergriffe und Beschimpfungen, die sich auf die dunkle Hautfarbe des in Äthiopien geborenen Stiefsohnes bezogen, habe es jedenfalls nicht gegeben.
Zu Beginn der Beziehung im Jahr 2017 sei noch alles gut gewesen, danach kam es immer häufiger zum Streit, vor allem mit seiner mittlerweile von ihm geschiedenen Frau, die sich gegen den Heranwachsenden nicht durchsetzen habe können, wenn er etwa die ganze Nacht vor dem Computer verbrachte und aus Schlafmangel schlechte Leistungen in der Schule hatte. An sich habe er sich mit dem Burschen gut verstanden, nur sein ständiges Lügen habe er nicht mehr ertragen. Ende 2017 habe er sich dann aus der Erziehung ausgeklinkt und habe ihn nur noch zu seinen damaligen sportlichen Aktivitäten begleitet. Ja, einmal habe er ihn an der Nase gepackt und einmal festgehalten, nachdem der Jugendliche mehrmals, zwar zum Spaß, aber dennoch zu fest auf ihn hingeschlagen habe.

Angeklagter mit WhatsApp-Nachrichten konfrontiert

Als ihn das Paar im September 2019 nach mehreren Straftaten, darunter auch Raubüberfälle, für die er im September dieses Jahres zu 20 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt wurde, von der Polizei abholte, da habe er natürlich auch mit ihm geschimpft. Schließlich trennte er sich von seiner Frau, da „ich so nicht mehr konnte.“ Die Frau erklärte zur Frage des Richters zur relativ späten Anzeige, dass sie aufgrund der Straftaten ihres Sohnes gemeinsam mit ihm in psychologischer Betreuung war. Als sie von den Übergriffen des Stiefvaters erzählte, habe man zur Anzeige geraten. Zur Sprache kamen dabei Vorfälle, wo der Beschuldigte dem 15-Jährigen die Nase umgedreht habe, ihn an den Haaren gezogen, gewürgt und ihn einmal sogar über die Kellerstiege gestoßen habe. Besonders schlimm seien die verbalen Äußerungen gewesen, in denen der Mann ihren Sohn unter anderem „Scheißnegerkind“ genannt habe. Derartig verbale Entgleisungen wies der 49-Jährige vehement zurück, wurde jedoch von Privatbeteiligtenvertreter Rainer Samek mit Inhalten aus WhatsApp-Nachrichten konfrontiert, zu denen der Beschuldigte zunächst nicht viel sagen konnte. Weitere Zeugenaussagen, sowie die kontradiktatorische Aussage des Stiefsohnes stehen bei einem weiteren Verhandlungstermin auf dem Programm.

Privatbeteiligtenvertreter Rainer Samek konfrontierte den Angeklagten mit Inhalten aus WhatsApp-Nachrichten. | Foto: Probst
Richter Slawomir Wiaderek | Foto: Probst

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