Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien
Das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren „Demokratie Jetzt“ und das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien wird von 15. bis 22. April im Rathaus Krems durchgeführt.
Stimmberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets ihren Hauptwohnsitz haben, bis zum Ablauf des Eintragungszeitraums (22. April 2013) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Davon ausgenommen sind jene Bürger, deren Unterstützungserklärung dem Einleitungsantrag angeschlossen ist und für gültig befunden wurden. Auslandsösterreicher und nicht-österreichische Unionsbürger sind zur Teilnahme an Volksbegehren nicht berechtigt.
Eintragungszeiten im Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, von 15. bis 22. April sind: Montag (15.4.), Mittwoch bis Freitag, 8-16 Uhr, Dienstag und Montag (22.4.), 8-10 Uhr sowie Samstag und Sonntag, 8-12 Uhr. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Eine Stimmabgabe im Ausland ist jedoch nicht möglich. Die Ausstellung von Stimmkarten kann ab sofort bis 18. April im Magistrat der Stadt Krems, Wahlamt, Obere Landstraße 4, Zimmer 6A, beantragt werden.
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