Aufsichtsbehörde gibt Liste MIT recht
Wenn von einem Gemeinderat eine Akteneinsicht in alle Unterlagen verlangt wird, müssen die restlichen Aktenteile vorgelegt werden.
TRAISMAUER (mh). „Wiederholt wurden Mandataren der Traismaurer Opposition bei der Vorbereitung auf entsprechende Sitzungen und Tagesordnungspunkte wesentliche Aktenteile vorenthalten oder nicht vollständig vorgelegt“, beklagt Wirtschaftsstadtrat Lukas Leitner (MIT). Die Liste MIT habe sich diesbezüglich mit Aufsichtsbeschwerden im November 2011 und Jänner 2012 an die Aufsichtsbehörde, die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, gewendet, um eine Klarstellung zu erlangen, welche Aktenteile im Zuge der Vorbereitung von Gemeinderatssitzungen zugängig gemacht werden müssen, so Leitner.
Pfeffer erhält Schreiben der BH St. Pölten
„Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten gibt nun den Einsprüchen der Liste MIT vollinhaltlich recht“, sagt der Wirtschaftsstadtrat. In einem Schreiben der BH St. Pölten an Bürgermeister Pfeffer heiße es wörtlich: „Es müssen die restlichen Aktenteile, wenn von einem Gemeinderat eine Akteneinsicht in alle Unterlagen verlangt wird, innerhalb einer angemessenen Frist auf Verlangen eines Gemeinderates vorgelegt werden und es muss in diese Einsicht genommen werden können.“
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