Neue Baubewilligungen für großvolumigen Wohnbau erst nach "Masterplanerstellung".
Bürgerliste MIT fordert Baustopp für großvolumige Bauten.

Ein aktuelles Luftbild von Traismauer zeigt: Innerstädtische Baulücken sind in bereits erschlossenen Siedlungsgebieten noch vorhanden, dennoch erfolgen laufend neue großvolumige Bauten auf der grünen Wiese, die zusätzliche Infrastrukturkosten erfordern. | Foto: Liste MIT
  • Ein aktuelles Luftbild von Traismauer zeigt: Innerstädtische Baulücken sind in bereits erschlossenen Siedlungsgebieten noch vorhanden, dennoch erfolgen laufend neue großvolumige Bauten auf der grünen Wiese, die zusätzliche Infrastrukturkosten erfordern.
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BEZIRK HERZIGENBURG/TRAISMAUER. "Wir brauchen für unsere Stadtgemeinde dringend einen aktualisierten ´Masterplan´ zur weiteren Siedlungsentwicklung, also eine bedachte Weiterentwicklung des örtlichen Raumordnungsprogrammes. Dabei sollen vor allem der Stadt- und unsere Ortskerne geschützt werden sowie Baulücken im bereits besiedelten Gebiet geschlossen werden, anstatt an den Ortsrändern weitere großvolumige Wohnbauten in die grüne Wiese zu stellen!", erklärte heute der Klubsprecher der Bürgerliste MIT, Gemeinderat Günther Brunnthaler.

Aktueller Anlass für diesen Vorstoß der Bürgerliste MIT ist die Auflage einer Anlasswidmung für eine Änderung der Bauklassen eines Grundstückes an der Ortsausfahrt von Traismauer Richtung Gemeinlebarn (Katastralgemeinde Stollhofen), die eine Erhöhung der zulässigen Bauhöhe von 11 auf 14 Metern ermöglichen würde. Stollhofen ist eine ländlich strukturierte Katastralgemeinde, die von Bauernhöfen und Einfamilienhäusern geprägt ist.

Liste MIT fordert ein auf zwölf Monate befristetes Einfrieren aller Bauverfahren für den großvolumigen Wohnbau.
Die derzeitige Siedlungsentwicklung erfolgt nach Ansicht der Bürgerliste MIT eher nach einem Zufalls- und Gelegenheitsprinzip als nach einem absichtsvollen Siedlungsentwicklungsplan. "Kaum kann sich eine Wohnungsgenossenschaft ein Baugrundstück irgendwo in unserer Gemeinde sichern, wird schon munter darauf los gebaut, wie ja auch die Bauentwicklung entlang der Wiener Straße in Stollhofen zeigt. Und wir Bürgerinnen und Bürger müssen dann mit unseren Abgaben die dazu notwendigen zusätzlichen kommunalen Leistungen, wie etwa Leitungsbau, Straßenerschließung oder etwa neue Kinderspielplätze, die für diese Bauten notwendig sind, finanzieren, während gleichzeitig hochwertige und bereits erschlossene Baulücken innerstädtisch frei bleiben. Wir fordern daher - nach dem Vorbild anderer Städte wie etwa Klosterneuburg, Stockerau, Purkersdorf oder Gänserndorf - ein auf zwölf Monate befristetes Einfrieren aller Bauverfahren für den großvolumigen Wohnbau bis zum Vorliegen eines notwendigen Masterplanes!", so Brunnthaler weiter.

Raumordnungsexperte Reischauer: Kritik an mehrfachen "Anlasswidmungen".
„Gefragt ist ein örtliches Raumordnungsprogramm, dessen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sich auf ein aktuelles Entwicklungskonzept stützt. Die in vielen niederösterreichischen Gemeinden üblichen Anlasswidmungen sind mit einer geordneten Raumplanung nicht vereinbar. Während der Flächenwidmungsplan in Traismauer seit der Erstellung des Entwicklungskonzeptes bereits 19 (!) Mal geändert wurde, wurde das formal immer noch gültige Konzept aus dem Jahre 2006, das eigentlich die Grundrichtung für Flächenwidmung und Bebauung vorgeben sollte, seither nicht mehr angepasst. Es ist an der Zeit, dieses Programm möglichst rasch im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses zu überarbeiten und an die von den Bürgern gewünschten Entwicklungsziele anzupassen!“, sagt dazu der Raumordnungsexperte und MIT-Kandidat Dipl.Ing. Ernst Reischauer.

Bausperre als Schutzmechanismus, rechtskräftige Bewilligungen bzw. Erhaltungsmaßnahmen sind davon nicht betroffen!
Die befristete Bausperre soll dazu dienen, die Zielsetzungen des später neu zu erlassenden oder abzuändernden Bebauungsplanes nicht zu gefährden, womit zukünftige Bebauungen von Grundstücken neu geregelt bzw. den Erfordernissen und Möglichkeiten der bestehenden Infrastruktur, wie öffentliche Versorgungeinrichtungen (Kanal-, Wasseranschluss), Verkehrswege, Kinderspielplätze, Einkaufszone, etc., angepasst werden können. "Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Bausperre kurzfristig jene Bauvorhaben verhindern soll, welche den Intentionen eines späteren örtlichen Raumordnungsprogrammes widersprechen. Eine Bausperre bedeutet freilich kein generelles Bauverbot. Sämtliche bereits rechtskräftig bewilligten Bauvorhaben, Bauverfahren für Einfamilienhäuser oder auch Erhaltungsmaßnahmen eines bewilligten Zustandes wären von einer Bausperre nicht betroffen", erklärt Brunnthaler.

Schutzzonen sollen festgelegt werden.

Im Bebauungsplan sollen auch bestimmte Schutzzonen zur Erhaltung schutzwürdiger Ensemblebereiche festgeschrieben werden, vor allem für die alten Ortskerne in den Katastralgemeinden Frauendorf, Hilpersdorf, Gemeinlebarn, Oberndorf, Sankt Georgen und Wagram. Zudem braucht die historische Bausubstanz der Innenstadt und in den Gründerzeitbereichen der Stadt, etwa die markanten Siedlungsbauten entlang der Donaustraße oder das Ensemble im Bereich des alten E-Werkes, besseren Schutz, wie ja auch die Fassadengestaltung am Objekt Hauptplatz 11 belegt. Zudem müsse der Gemeinderat mit einer speziellen Fassaden- und Erhaltungsförderung die Entwicklung des innerstädtischen Wohnraumes bei leerstehenden Bauten der Innenstadt forcieren.

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