Penny-Einbruch: Lügen schützten vor Strafe nicht
HERZOGENBURG (red). „Keine Vorstrafen!“ Diese Aussage eines 20-jährigen Rumänen entlarvte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger als erste einer Reihe von Unwahrheiten, mit denen der Beschuldigte stets grinsend versuchte, einem Schuldspruch zu entgehen.
Einbruch in Penny-Markt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Burschen aus dem Großraum von Herzogenburg vor, gemeinsam mit seinem Bruder in der Nacht vom 13. auf den 14. März 2015 in einen Penny-Markt eingebrochen zu sein und unter anderem 48 Dosen Red Bull gestohlen zu haben. In dieser Nacht sei er zuhause gewesen, log der Rumäne weiter. Belastet wurde der einschlägig Vorbestrafte zunächst von seinem Bruder und einem weiteren Burschen, dem der Bruder erzählt haben soll, dass er selbst die Plexiglasscheibe eingeschlagen und der 20-Jährige ihm beim Einsteigen geholfen habe. Darüber hinaus fand man Spuren innerhalb des Geschäfts, die eindeutig die DNA des Angeklagten zeigten.
„Nicht schuldig“, erklärte der Rumäne wiederholt, obwohl ihm der Richter nahelegte, sich wahrheitsgemäß zu verantworten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass diese DNA-Spur von einer anderen Person ist, ist 20 Milliarden Mal kleiner“, setzte der Richter nach, um dem Burschen klar zu machen, ein Geständnis als strafmildernd wahrzunehmen.
Auch die ursprüngliche Aussage seines Bruders, der gemeinsam mit dem anderen Burschen wegen diverser Diebstähle bereits 25, beziehungsweise 36 Monaten Freiheitsstrafe absitzt, wies der Rumäne zurück. „Lügt also auch Ihr Bruder!?“, war eher eine Feststellung als eine Frage des Richters.
Beide Häftlinge als Zeugen befragt, änderten in diesem Prozess ihre Aussagen. Behauptete der Bruder nun, er habe den 20-Jährigen vor dem Einbruch nach Hause geschickt und so habe er von dem Einbruch überhaupt nichts mitgekriegt, bestritt der zweite Zeuge, dass der Bruder ihm jemals etwas von dem Einbruch erzählt habe.
„Da könnten jetzt noch einmal drei Jahre dazukommen, wegen Falschaussage“, warnte der Richter die beiden Häftlinge zunächst, bevor er schließlich eine entsprechende Strafverfolgung versprach.
Rechtskräftiges Urteil
„Die Beweislage ist sonnenklar“, begründete Grünberger seinen Schuldspruch, mit dem er den 20-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilte. Den Verfall von 100 Euro hat der Rumäne an den Staat abzuführen, außerdem erhält er Bewährungshilfe für die Dauer der Probezeit von drei Jahren (rechtskräftig).
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