Herzogenburg: Schwere Körperverletzung am Fußballplatz
Ebenfalls: Raubvorwurf. Verteidiger wendet ab
HERZOGENBURG(ip). Eine Schülerin forderte am 29. August 2016 ihren Ex-Freund zu einem Treffen am Fußballplatz in Herzogenburg auf und kündigte an, fünf weitere Personen mitzubringen. Der 19-Jährige folgte der „Einladung“, nahm jedoch sicherheitshalber ebenfalls Freunde mit.
Lehrling rastete aus
Während eines Gesprächs des Ex-Paares rastete ein 17-jähriger Lehrling aus, ohrfeigte einen der Freunde des Mädchens, einem anderen Begleiter verpasste er einen Faustschlag und drückte dessen Kopf gegen ein geparktes Auto. Das Opfer erlitt dabei Jochbein- und Nasenprellungen und büßte zwei Schneidezähne ein.
Raubvorwurf nicht haltbar
Da nach ersten Einvernahmen die Situation so dargestellt wurde, als habe der Lehrling Mobiltelefone und Geldbörsen von drei Freunden der Schülerin rauben wollen, kam es am Landesgericht St. Pölten zu einer Anklage wegen versuchten schweren Raubes.
„Das mit dem Raub stimmt nicht“, erklärte nicht nur einer der Zeugen, der damit der Verantwortung des 17-Jährigen entsprach.
Täter ist geständig
„Ja, ich habe diese schwere Körperverletzung begangen“, bekannte der Beschuldigte. Die Handys wollte er haben, damit seine Kontrahenten nicht die Polizei verständigen konnten. Geldbörsen habe er nicht verlangt, so der Angeklagte zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Michael Lindenbauer. „Er weiß, das Glas ist randvoll“, meinte Verteidiger Thomas Trixner, der in seinem Plädoyer betonte, dass in den Aussagen der Zeugen im Endeffekt nie die Rede von Raub gewesen sei. Darüber hinaus verwies er auf die zahlreichen Milderungsgründe, wozu unter anderem das Geständnis und die Unbescholtenheit seines Mandanten zählten. Hingeschlagen habe der Lehrling, seiner Aussage nach, um einen Angriff auf seinen Freund abzuwehren.
Schuldspruch: zehn Monate Haft
Wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und einem Diebstahl, den der Bursche im Jänner 2016 begangen haben soll, verurteilte der Schöffensenat den 17-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Während der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Dem Schwerverletzten wurde Schmerzensgeld in Höhe von 2.456 Euro zugesprochen. Darüber hinaus haftet der Lehrling auch für mögliche Folgeschäden. Richter Markus Grünberger meinte in seiner Urteilsbegründung, dass man im Zusammenhang mit dem Raubvorwurf im Zweifel zugunsten des Angeklagten entschieden habe. Es sei für den Senat kein Bereicherungsvorsatz zu erkennen gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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