Im Krankenstand ungerechtfertigt entlassen: AK erreicht Nachzahlung in Höhe von 28.000 Euro

Manfred Popp, Kammerrat der AK NÖ im ArbeitnehmerInnenparlament, Bezirksstellenleiter Robert Fischer, Kammerrat Josef Wiesinger | Foto: AK Horn
  • Manfred Popp, Kammerrat der AK NÖ im ArbeitnehmerInnenparlament, Bezirksstellenleiter Robert Fischer, Kammerrat Josef Wiesinger
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BEZIRK HORN. Mehr als 18 Jahre hatte der Mann schon bei dem Betrieb gearbeitet. Letzten Sommer erkrankte er und meldete das seinem Arbeitgeber ordnungsgemäß. Während der Mann langsam auf dem Weg der Besserung war, schrieb die ÖGK ihn automatisch gesund. Ein Kontrolltermin, um sich vom Gesundheitszustand des Mannes ein Bild zu machen, wurde nicht festgesetzt. Sofort kontaktierte er die ÖGK, um eine Überprüfung seines Gesundheitszustands zu erreichen. Zwar ging es ihm bereits besser, aber noch nicht genug, um wieder arbeiten zu können. Doch die Untersuchung wurde ihm nicht gewährt. Sein Hausarzt war gerade auf Urlaub, die Vertretung vertröstete ihn. Als er seinen Chef darüber informierte, sprach dieser ihm die fristlose Entlassung aus. Der Beschäftigte sei weder krank gemeldet noch arbeitsbereit, lautete die Begründung.
Erneut wandte sich der Mann an die ÖGK und bat um Bestätigung der Fortdauer seines Krankenstands – dieses Mal mit Erfolg. Der Chef jedoch beharrte auf der fristlosen Entlassung. „Der Mann kam auf unsere Bezirksstelle und bat um Unterstützung“, sagt Bezirksstellenleiter Robert Fischer, „wir nahmen sofort Kontakt mit der Wirtschaftskammer auf, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.“ Nach langen Verhandlungen konnte schließlich ein Vergleich geschlossen werden. „Der Mann bekam sowohl die ihm zustehenden Abfertigungsansprüche von neun Monatsgehältern brutto als auch das fehlende aliquote Urlaubs- und Weihnachtsgeld nachgezahlt – insgesamt mehr als 28.000 Euro“, so Fischer.

Bilanz 2020 – Bezirk Horn

Leistungen für unsere Mitglieder im Überblick:

In der Bezirksstelle angedockt:                                                                 7.555
Konkrete Beratungen in Problemfällen:                      3.502
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 320.412 Euro
Davon Insolvenzvertretung:    16.171 Euro
Für die Mitglieder insgesamt erreicht:                                                330.466 Euro

Ein Jahr ganz im Zeichen der Corona-Krise erlebten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AK- Bezirksstelle Horn. „Mehr als 7.500 Menschen haben vergangenes Jahr mit uns Kontakt aufgenommen“, erzählt Bezirksstellenleiter Robert Fischer. „Manchmal ging es nur um rasche Auskünfte und Informationen zu Kurzarbeit, einvernehmlicher Kündigung, Quarantänebestimmungen, Homeoffice und Kinderbetreuung“, so Fischer. In über 3.500 Fällen benötigten die Menschen hingegen weiterführende Beratung und die Unterstützung der AK-Expertinnen und -Experten in konkreten Problemfällen. „Das vergangene Jahr hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle sind. Allein in der Telefonberatung stieg die Zahl der Anfragen um über 17 Prozent“, zieht Fischer Bilanz. Insgesamt hat die Bezirksstelle Horn im Vorjahr mehr als 330.000 Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Region gesichert.

AK NIEDERÖSTERREICH: 46 MIO. EURO FÜR DIE MITGLIEDER

Corona dominierte 2020 den Beratungsalltag der AK Niederösterreich
190.000 Beschäftigte - und damit fast jede/r dritte Arbeitnehmer/in in Niederösterreich - nahmen 2020 die Hilfe der AK Niederösterreich bei Problemen am Arbeitsplatz in Anspruch. Das sind um 40.000 mehr als im Jahr davor. Für die betroffenen ArbeitnehmerInnen wurden 46 Millionen Euro an berechtigten Ansprüchen erkämpft. „In der Coronakrise sehen wir: Die wahren Leistungsträger sind die ArbeitnehmerInnen im Land. Umso wichtiger ist es, dass sie zu ihrem Recht kommen“, sagt Manfred Popp, Kammerrat der AK Niederösterreich im ArbeitnehmerInnenparlament.

„Besonders in den ersten beiden Monaten der Krise standen nahezu alle Anrufe bei der Arbeitsrechtsabteilung der AK Niederösterreich in Zusammenhang mit Corona“, sagt Popp. Ging es in der ersten Phase in erster Linie um Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, verschob sich nach Einführung des von den Sozialpartnern ausgearbeiteten Kurzarbeitsmodells der Fokus der Fragestellungen zu Abrechnungsmodalitäten. Vor allem die Höhe des zu erwartenden Einkommensverlusts trat jetzt in den Mittelpunkt des Interesses der Mitglieder.
Fragen zu Masken, Tests und Impfung
Durch teils widersprüchliche Aussagen der Politik waren viele AK-Mitglieder besonders verunsichert, wobei Fragen zu Risikogruppen, Massentestungen und Maskenpflicht mit Fortdauer der Krise zunahmen und bis heute immer wieder Gegenstand des Beratungsalltags in der AK Niederösterreich sind. „Bei all diesen Fragen gaben und geben die ExpertInnen der AK Niederösterreich stets kompetent Auskunft und unterstützen so unsere Mitglieder“, so Kammerrat Josef Wiesinger, der auch gleich die aktuell besonders häufig gestellte Frage beantwortet: „Es gibt in Österreich die klare Festlegung, dass es für keine Berufsgruppe eine gesetzlich angeordnete Impfpflicht gibt.“ Nach dem Epidemiegesetz ist es aber möglich, dass durch eine Verordnung einer Bezirksverwaltungsbehörde für die MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen Impfpflicht angeordnet werden kann. Bislang ist das aber nicht erfolgt, es gibt lediglich eine Impfempfehlung des zuständigen Bundesministeriums für die genannten Berufsgruppen.

Forderung: 1.000-Euro-Gutschein für jeden Haushalt!

Um der Krise gegenzusteuern, muss die Kaufkraft gesteigert werden. Deshalb fordert die AK Niederösterreich von der Bundesregierung ein Gutscheinheft über 1.000 Euro für jeden Haushalt. 100 Gutscheine zu je 10 Euro sollen in der regionalen Wirtschaft eingelöst werden können. „Allein in Niederösterreich würden 730.000 Haushalte davon profitieren“, so Wiesinger.

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