Steuerreform 2022
Viele Steuerpflichtige im Bezirk sind enttäuscht
BEZIRK. Am 20. Jänner 2022 wurde die Steuerreform im Nationalrat beschlossen. Die angekündigte "Größte Steuerentlastung der 2. Republik" ist nicht bei jedem gut angekommen. Viele Steuerpflichtige im Bezirk sind von der Steuerreform 2022 enttäuscht und sehr verärgert.
Im Bezirk Horn geht man von 24.426 (Basis 2019) lohnsteuerpflichtigen Personen aus, die potentiell von der Tarifsenkung sowie der Erhöhung des SV-Bonus/SV-Rückerstattung und den Pensionistenabsetzbeträgen profitieren. Das geschätzte Volumen beträgt € 10.523.600,-.
Pensionisten: Plus 48 Cent/Tag
In vielen Lebensbereichen hat es eine enorme Preissteigerung gegeben. Die Energiekosten sind im Vergleich zum Vorjahr um fast ein Viertel gestiegen. Die Erwartung zur Steuerreform war groß. So wird z. B. bei den Pensionisten die Negativsteuer zur Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen um 250 Euro auf höchstens 550 Euro angehoben.
Manche Betroffenen, die in diesen Tagen informiert wurden, wie sich die Steuerreform im Moment bei ihnen auswirkt, sind deshalb umso mehr verärgert.
Ein Pensionisten-Ehepaar aus dem Bezirk dazu: "Wozu wurde diese Steuerreform so groß als 'Größte Steuerentlastung der 2. Republik angekündigt'? Bei uns gemeinsam macht die Änderung ganze 48 Cent am Tag aus, die wir mehr bekommen. Das geht sich gerade für eine Semmel aus. Durch die sogenannte 'Erhöhung' zahlen wir nämlich auch mehr Steuer als vorher. Wir waren so verärgert, als wir das Schreiben bekommen haben. Das ist ja wirklich eine Verhöhnung."
Besserverdiener profitieren
Auch in anderen Bereichen sind Menschen verärgert. Im Bezirk Horn wurde mit Stand 2019 für 5.383 Kinder der Familienbonus Plus bei der AN-Veranlagung bzw. Einkommenssteuerveranlagung geltend gemacht. Auch beim Familienbonus schneiden Geringverdiener im Verhältnis zu Besserverdienern relativ schlecht ab. Der Familienbonus wird zwar ab 1. Juli 2022 von maximal 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind/Jahr erhöht. Diesen Maximalbetrag bekommt man aber erst ab einem bestimmten Bruttoeinkommen. Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag. Wer nicht genug verdient, um sich den Betrag von der Bemessungsgrundlage abziehen lassen zu können, bekommt den Bonus nur anteilig. Ein Familienvater dazu: "Bei meinem Einkommen kann ich nur den halben Familienbonus für mein Kind im Ausmaß von 62,50 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Wieso ist es bei uns wieder weniger als bei denen, die sowieso besser verdienen? Das finde ich wieder sehr ungerecht."
Achtung - Rückforderung möglich
Wurde der Familienbonus Plus schon bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, dann muss nicht unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden.
Macht man sie doch, dann muss der Familienbonus Plus unbedingt nochmals beantragt werden, da es ansonsten durch das Finanzamt zu einer Rückforderung des Familienbonus kommt.
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