Besitzstörung am Ehebett
Rechtsanwältin Katharina Braun über skurrile Rechtssprechung
Jedes zweite Ehepaar landet in Wien vor dem Scheidungsrichter. Katharina Braun klärt im bz-Interview über Recht und Gesetz auf.
bz: Was sind die Brennpunkte bei Scheidungen?
BRAUN: „Das Geld. Aber es wird auch oft darüber gestritten, wer die Haustiere bekommt.“
bz: Sind Männer immer die Verlierer?
BRAUN: „Nein. Es stimmt aber, dass grundsätzlich Männer für den Unterhalt der Kinder bezahlen müssen, da die Kinder meist bei den Frauen bleiben.“
bz: Wann sind Unterhaltszahlungen für den Ehegatten verpflichtend?
BRAUN: „Wenn man schuldig geschieden wird. Gründe dafür sind Fremdgehen, Demütigung, respektloses Verhalten, Misshandlung oder sexuelle Verweigerung. Wenn der Ex-Partner wieder eine Beziehung eingeht, sind die Unterhaltszahlungen hinfällig.“
bz: Sind Detektivkosten bei Ehebruch einklagbar?
BRAUN: „Ja, diese können auch der Geliebten bzw. dem Geliebten des Ehepartners auferlegt werden.“
bz: Was hat es mit der Besitzstörung am Ehebett auf sich?
BRAUN: „Man kann den Geliebten bzw. die Geliebte des Ehepartners klagen. Die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen. Wird man schuldig gesprochen, heißt das, dass man weitere derartige Störungen zu unterlassen hat und sich nicht mehr ins Ehebett des anderen legen darf.“
Zur Person
Mag. Katharina Braun ist als Rechtsanwältin in der Wiener Innenstadt tätig. Die Mutter eines siebenjährigen Sohnes ist auf Familienrecht (Scheidungen, Besuchsrecht, Obsorge) spezialisiert. Braun war zuvor Fernsehredakteurin bei der Barbara Karlich Show.
Scheidung: Gratis Vortrag für bz-Leser
Rechtsanwältin Katharina Braun und ihr Team räumen mit Missverständnissen rund um das Thema „Scheidung“ auf.
Der nächste Termin: Mittwoch, 15. Juni, um 18.30 Uhr in der Inneren Stadt. Anmeldung per E-Mail erforderlich unter bz-anmeldung@bezirkszeitung.at
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