Die NoVA für Pkw
Das ist neu für Autofahrer 2021
Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) für Pkw wird seit 1. Jänner 2021 wie folgt berechnet: Vom CO2-Emissionswert in g/km (nach WLTP) wird der Wert 112 abgezogen und das Resultat durch fünf dividiert. Bei einer CO2-Emission über dem Grenzwert von 275 g/km werden für jedes Gramm über dieser Höchstgrenze 40 Euro dazugerechnet. Weiterhin werden einmalige 350 Euro abgezogen. Das ergibt folgende Formel für die Berechnung der Pkw-NoVA:
(CO2-Emissionswert in g/km minus 112) dividiert durch fünf. (Je Gramm CO2 über 275g/km plus 40 Euro.) Minus 350.
Weitere Verschärfung Anfang Juli
Der Höchststeuersatz steigt ab 1. Juli 2021 für Pkw von 32 auf 50 Prozent. Der CO2-Malusgrenzwert wird auf 200 g/km gesenkt und bei CO2-Emission über 200 g/km sind je Gramm zusätzlich 50 Euro zu zahlen. Weiters unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 (Pick-ups, leichte Lkw, Kastenwägen etc.) ab 1. Juli der NoVA.
Auch die motorbezogene Versicherungssteuer wird seit 1. Jänner 2021 neu berechnet und somit höher als bisher:
Ab 1 Jänner 2021 werden jährlich die 65 kW um 1 kW und die 115 jährlich um 3 g reduziert. Die Formel für die monatliche Steuer lautet daher nun: (kW – 64) mal 0,72 + (CO2 – 112) mal 0,72. Auch die Vignette wird heuer teurer und kostet 92,50 Euro für Pkw.
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