Neues Familienrecht wird gleich nach Inkrafttretten vom VfGH zu prüfen sein. (Eine Prüfung des EUGH für Menschenrechte steht auch noch aus.)

Linz (OTS) - Die Neue, im Familienrecht, vorgesehene Regelung, wonach
der mit der hauptsächlichen Obsorge betraute Elternteil ohne weitere
Prüfung mit dem Kind ans andere Ende der Welt oder
überverhältnissmäßig weit weg ziehen kann, verstößt gegen das in der
Verfassung garantierte Recht der Kinder auf beide Elternteile. Es
Ermöglicht ein legales Kidnapping des Kindes und eröffnet eine
Möglichkeit jedes Gerichtsurteil durch einen Wohnortwechsel
auszuhebeln und wird bereits Heute häufig eingesetzt um Väter zu
erpressen und Besuchsrechtsbeschlüsse zu untergraben.

Im Sinne des Kindeswohls muss dem Wohnortstabilen Elternteil die
Möglichkeit gegeben werden bei Verzug des Anderen Elternteils die
hauptsächliche Obsorge zu übernehmen. Die heutige Regelung wonach nur
ein Elternteil alle Fahrtkosten alleine zu tragen hat, muss zur
Bewußtseinsbildung durch eine Regelung ersetzt werden, bei der beide
Elternteile die Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) zu tragen haben bzw.
nach dem Verursacherprinzip verteilt werden.
Wenn die Justiz schon über die Ressourcen verfügt, jeden
Obsorgefall einzeln zu prüfen, dann wird es wohl auch die Ressourcen
geben die Fälle eines außergewöhnlichen Wohnortwechsels zu
überprüfen.
Die jetzt vorgesehene Regelung wird mit Sicherheit nicht lange
halten und gleich nach dem Inkrafttreten an den VGH herangetragen
werden.
OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0233 2012-11-19 15:58 191558 Nov 12 VER0001 0201
Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121119_OTS0233/neues-familienrecht-wird-gleich-nach-inkrafttretten-vom-vgh-zu-pruefen-sein

Linz (OTS) – Wie Heute im Rahmen der Budgetverhandlungen bekannt gegeben wurde, müssen aufgrund der Familienrechtsreform 93 neue Planstellen im Bereich Justiz geschaffen werden. Im Entwurf wurde von geringen budgetären Auswirkungen gesprochen.

Tatsächlich wären hunderte neue Planstellen notwendig um die nun anfallenden Fälle zu bearbeiten.

Anstatt den Regelfall, gemeinsame Obsorge, zu automatisieren, und nur die Problemfälle zu prüfen, werden keine Kosten und Mühen gescheut Väter aktiv zu diskriminieren und den Regelfall zum Problemfall zu machen.

Mit der Definition des „hauptsächlichen Aufenthalt“ wird wieder eine Möglichkeit gegeben einen Streit zwischen den Eltern zu provozieren anstatt finanzielle Auswirkungen fair zu regeln und den Kindern beide Elternteile vollwertig zu erhalten.

Eine Prüfung des EUGH für Menschenrechte steht noch aus.

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