Parkuhr-Pflicht: Ab jetzt wird gestraft!
- Auch Parkpickerl-Besitzer wie Kathrina W. müssen in Einkaufsstraßen ihres Grätzels zwar nichts extra bezahlen, wenn sie ein Parkpickerl besitzen, aber trotzdem die Parkuhr stellen.
- Foto: Gaugl
- hochgeladen von Alexandra Laubner
Keine Gnade für Dauerparker in Einkaufsstraßen: Wer die Parkuhr nicht stellt, muss 36 Euro zahlen.
Ein Auge zudrücken spielt es nicht mehr: Seit der Einführung der neuen Parkpickerl-Zonen im Westen Wiens werden auch die Einkaufsstraßen rigoros kontrolliert.
Achtung in Geschäftsstraßen
Was viele aber nicht wissen: Trotz Parkpickerls dürfen Bewohner in Einkaufsstraßen ihres Bezirks nicht länger als 90 Minuten lang parken. Der Nachweis muss mit einer Parkuhr erfolgen. Scharfe Kritik kommt seitens des ÖAMTC, der von einer "neuen Strafen-Falle in Wien" spricht.
Rigoros gestraft
"Bisher wurde das Dauerparken toleriert. Seit ein paar Tagen wird aber rigoros gestraft", heißt es vom ÖAMTC. Wer in Trafiken nach einer Parkscheibe sucht, der sucht vergeblich. Erhältlich sind Parkuhren bei Tankstellen und Fahrzeugzubehör-Shops. Aber Achtung: Die deutsche Version gilt nicht, selbstgebastelte Parkuhren aber schon.
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