Ermittlungen gegen Maria Rainer Politiker
Korruptionsverdacht: Noch nicht rechtskräftige Anklage gegen zwei Gemeindemandatare.
MARIA RAIN. Mitte Jänner ging seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beim Landesgericht Klagenfurt Anklage gegen Vize-Bgm. Andreas Mikl und Bgm. Franz Ragger ein. Vorgeworfen wird beiden das Verbrechen der Bestechlichkeit, im Fall Ragger als Beitragsträger - die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt für beide die Unschuldsvermutung. Weiters wird Mikl des Amtsmissbrauchs beschuldigt.
Zum Sachverhalt: In einem (privaten) Gespräch mit Vertretern einer Vermessungsfirma soll Mikl - im Beisein von Ragger - gefordert haben, die gegen ihn als Privatperson geltend gemachte Forderung von 68.400 Euro auf 20.000 Euro zu reduzieren. Käme es zu einer Reduktion der Forderung, werde die Firma in Zukunft laufend Aufträge von der Gemeinde erhalten.
Ragger sei laut eigenen Angaben bei diesem Gespräch als Mediator dabei gewesen. Ihm wird allerdings vorgeworfen, er habe Mikl nicht widersprochen. Dies habe den Eindruck erweckt, die beiden Mitglieder des Gemeindevorstandes könnten Einfluss auf die Vergabe von Gemeindeaufträgen nehmen. Dies obliegt in Realität allerdings dem Gemeinderat.
Was die Beschuldigung wegen Amtsmissbrauch betrifft, meint die WKStA: Mikl habe als Vizebürgermeister im April 2012 einen Amtssachverständigen im Namen der Gemeinde zur Erstellung eines Planungsentwurfs eingesetzt, obwohl es sich um eine private Angelegenheit handelte.
Private Angelegenheit
Beide Beschuldigten erheben Einspruch gegen die Anklage. Das bedeutet, das Gericht wird nun entscheiden, ob die Anklagen aufrecht bleiben. Mikl zur WOCHE: „Das ist alles nicht wahr. Außerdem haben wir uns bei der zu zahlenden Summe bereits gerichtlich auf 30.000 Euro geeinigt, die habe ich überwiesen. Erst nach der Einigung ging Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein.“ 68.400 Euro seien zu viel gewesen, denn „die Pläne waren für mich unbrauchbar“.
Auch Ragger weist alle Anschuldigungen entschieden von sich. Er sei als Vermittler in einer privaten Streitigkeit aufgetreten. In einem Mail an die Vermessungsfirma stellte er bereits einen Tag nach dem stattgefundenen Gespräch fest: „Die Gemeinde wird sich weiterhin an die vergaberechtlichen Richtlinien halten und es kann eine Zusage zur Vergabe von weiteren Aufträgen der Gemeinde durch eine Begrenzung der Forderungen an Mikl nicht abgeleitet werden.“
Nun mahlen in dieser noch nicht rechtskräftigen Anklage die Mühlen der Justiz.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.