Tilly-Villa: bewilligter Bau?
Status quo in der Causa Walterskirchen: Villa sei von Anfang an ein Neubau gewesen, alle Pläne genehmigt.
Seit beinahe einem Jahr gehen in Krumpendorf wegen der Villa Walterskirchen vom Holzindustriellen Hans Tilly die Wogen hoch. Nach der Anzeige der „Aktionsgemeinschaft Walterskirchen“ bei der Baubehörde der Gemeinde und rechtlichen Beurteilung durch das Land steht fest: Beim als „Um- und Zubau“ beantragten Projekt handelt es sich um einen Neubau (zur Vorgeschichte siehe Infobox rechts). Der Bürgermeister habe den „rechtmäßigen Zustand“ wiederherzustellen. Bgm. Peter Nemec dazu: „Dieses Behördenverfahren ist noch offen. Wir prüfen nun ganz genau, was zu tun ist, was der rechtmäßige Zustand ist.“
Doch was wäre wirklich rechtmäßig? Albert Kreiner (Abteilung 7, Amt der Kärntner Landesregierung): „Der Bau ist auf Grundlage der eingereichten Baubescheide, die in Ordnung sind, abzuändern. Ist dies nicht möglich, müsste ein Abriss erfolgen.“ Von einem Abriss gehen auch die Vertreter der Aktionsgemeinschaft aus, die „akuten Handlungsbedarf“ orten. „Hier wird ein Naturschutzgebiet wie Bauland behandelt“, zeigt sich Irmgard Neuner von der Aktionsgemeinschaft empört.
Wilhelm Dieter Eckhart, Anwalt von Hans Tilly, lässt Vorwürfe und Abriss-Gedanken nicht gelten. Kreiners Schlussfolgerungen seien „nicht richtig“, denn: „Es handelt sich – laut Bauplänen und der Rechtssprechung – von Anfang an um einen Neubau, was keinem der Beteiligten bewusst war. Alle Pläne, und diese sind ausschlaggebend, wurden genehmigt, sind nicht mit Nichtigkeit bedroht. Es gibt also keinen Abriss.“
Änderungsanträge noch offen
Eckhart liegt außerdem ein Gutachten vor, wonach auch alle Änderungsanträge zu bewilligen seien. Im Konkreten geht es um die alten Mauern, die laut ursprünglichem Plan ins neue Haus integriert werden sollten, doch „aufgrund des Sommer-Baustopps am See“ nicht mehr erhalten werden konnten. Eckhart: „Die Änderungsanträge haben die Bezirkshauptmannschaft schon passiert, die Gemeinde prüft eben noch die Bewilligung.“ Weil aber von Anfang an ein Neubau genehmigt wurde, müssten laut Eckhart auch diese Bewilligungen erfolgen.
Vorgeschichte:
Was bisher rund um die Causa Walterskirchen geschah …
Auf dem Natura-2000-Gebiet Walterskirchen begann Hans Tilly 2008 mit dem „Um- und Zubau des bestehenden Wohnhauses“. Im Dezember 2009 erhob die Aktionsgemeinschaft Walterskirchen Anzeige gegen den Bau, der als Neubau zu bewerten wäre, was im Zuge der Grünland-Erholungs-Widmung nicht zulässig sei. Die Gemeinde ließ dies vom Land prüfen, mit dem Ergebnis, dass tatsächlich ein Neubau vorliegt. Alle eingereichten Baubescheide seien allerdings in Ordnung. Nun habe die Baubehörde I. Instanz – nämlich Bgm. Peter Nemec – „den rechtmäßigen Zustand“ ehestmöglich wiederherzustellen. Soweit die bisherigen Vorkommnisse.
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