Anrainer äußern ihren Ärger
Aufregung um Strafzettel in der Innenstadt: Anrainer werden seit 1. April abgestraft.
eva-maria.peham@woche.at
INNENSTADT. Aufregung herrscht wieder um die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Klagenfurt. Mit April übernahm der Österreichischer Wachdienst security GmbH & Co KG (ÖWD) die Parkraumüberwachung von der Group 4.
"Seither ist alles anders", beklagen beispielsweise die Anrainer und Dienstnehmer, die in Unternehmen auf der Kardinalschütt arbeiten. "Obwohl keine blauen Linien vorhanden sind, die eine Gebührenpflicht anzeigen, hagelt es seither Strafzettel", beschwert sich eine Dienstnehmerin. Für sie völlig unverständlich, vor allem deshalb, "weil wir von der Group 4 noch nie einen Strafzettel bekommen haben."
"Wie es scheint, haben Anrainer und Dienstnehmer bisher einfach nur Glück gehabt, auch die Kardinalschütt ist Kurzparkzone", meint Alexander Sadila, Abteilungsleiter für Straßenbau und Verkehr beim Magistrat. Denn: "In der gesamten Innenstadt, also innerhalb des Rings, herrscht in den Kurzparkzonen Gebührenpflicht", betont Sadila. Unabhängig davon, ob es blaue Linien gebe oder nicht.
Eine Möglichkeit für die Anrainer der Kardinalschütt: "Sie können eine pauschalierte Dauerparkkarte beim Magistrat beantragen." Er könne sich vorstellen, "bei den regulären Parkplätzen auf der Kardinalschütt, blaue Linie zu ziehen", schließt Sadila.
ZUR SACHE
Alle Kurzparkzonen der Klagenfurter Innenstadt (= innerhalb des Rings) sind gebührenpflichtig.
Parkgenehmigungen in der Innenstadt gibt es nur für jene Anrainer, die auch in der Innenstadt ihren Hauptwohnsitz haben.
Keine Parkgenehmigungen gibt es für Anrainer, die außerhalb des Ringes wohnen sowie Dienstnehmer und Unternehmer, die nur in der Innenstadt arbeiten.
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