Landesrechnungshof
Babeg zahlte Anwaltskanzlei knapp 500 Euro für vier Zeilen

Foto: Pixaby.com

Am Freitag veröffentlichte der Landesrechnungshof Kärnten seinen Bericht über die Kärntner Beteiligungsverwaltung. Insgesamt wurden rund 2,4 Millionen Euro für Rechts- und Beratungsaufwendungen gezahlt.

KLAGENFURT. Der Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof, die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) zu überprüfen. Im Fokus standen die Personal-, Rechts- und Beratungsaufwendungen sowie die Vermögensverwertungen der Jahre 2018 bis 2022.

Hohe Barauslagenpauschale

Ein Punkt unter anderem: Die K-BV zahlte für die Rechtsvertretung im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Kärnten Beteiligungen GmbH in den Jahren 2021 und 2022 rund 405.000 Euro an eine Wiener Anwaltskanzlei. Die Barauslagenpauschale betrug 11.500 Euro und sollte allgemeine Aufwendungen wie beispielsweise Druck- und Kopierkosten, Telefonspesen und Kosten für Datenbankrecherchen abdecken. "Das entsprach drei Prozent vom Gesamthonorar, stand in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Barauslagen und erhöhte schließlich das Stundenhonorar", hält der Rechnungshof fest. 

Tausende Euro für Reisezeiten

Mit derselben Kanzlei vereinbarte die K-BV laut Landesrechnungshof einen Stundensatz von 336 Euro für Reisezeiten. "Alleine in einem Verfahren fielen dabei 93 Stunden bzw. 31.220 Euro sowie 8.700 Euro Reisekosten für die An- und Abreise nach Klagenfurt an", wird im Bericht festgehalten. Der Landesrechnungshof empfiehlt "bei der Beauftragung von Rechts- und Beratungsleistungen mehr Augenmerk auf Reiseaufwendungen zu legen".

"Rechnungskontrolle verstärken"

Stichproben zeigten laut dem Bericht ebenso, dass eine Rechtsanwaltskanzlei für die Erstellung einer vierzeiligen Vertagungsbitte 1,42 Stunden bzw. 476 Euro und für die Durchsicht eines 20-seitigen Verhandlungsprotokolls samt eines halbseitigen Protokollberichtigungsantrags 3,58 Stunden bzw. 1.204 Euro verrechnete. Im Rahmen der sachlichen Rechnungskontrolle beanstandete die K-BV dies nicht. „Wir empfehlen der Kärntner Beteiligungsverwaltung, auf eine ordnungsgemäße Rechnungskontrolle zu achten und diese zu verstärken“, so Landesrechnungshof-Direktor Günter Bauer.

Knapp zweieinhalb Millionen 

Insgesamt zahlte die K-BV zwischen 2018 und 2022 insgesamt rund 2,4 Millionen Euro für Rechts- und Beratungsaufwendungen. Sie betrafen vor allem den Flughafen und das Arbeitsrechtsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Land Kärnten Beteiligungen GmbH.

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