„Geld zurück“ beim Einkauf in der Stadt
Cashback-Aktion startet wieder

- Klagenfurt startet ab Donnerstag erneut die Cash-Back-Aktion.
- Foto: StadtKommunikation/Helge Bauer
- hochgeladen von Sabrina Strutzmann
Die beliebte Cashback-Aktion der Stadt Klagenfurt geht in die nächste Auflage. Weitere 150.000 Euro werden in den Topf geworfen. Die Aktion startet am Donnerstag.
KLAGENFURT. „Mit der Cashback-Aktion animieren wir die Menschen in die Stadt zu kommen und unseren Handel zu unterstützen. Es ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür“, so die Klagenfurter Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz.
„Wir wollen vor allem die Menschen darauf aufmerksam machen, dass die Geschäfte trotz des Lockdowns weiterhin offen sind. Man kann seine Einkäufe erledigen und damit die lokale Wirtschaft unterstützen", sagt Wirtschafts-Stadtrat Markus Geiger. Bereits bei der letzten Cashback-Aktion konntenzusätzlich 1,1 Millionen Euro Umsatz in den Klagenfurter Betrieben ermöglichet werden.
Auch die Wirtschaftskammer spricht von einem wichtigen Impuls: „Der erneute Soft-Lockdown führt tendenziell zu einer Onlineverschiebung im Handel. Dem wollen wir entgegen wirken“, so WK-Bezirksstellenobmann Max Habenicht.
Ein Fünftel rückerstattet
Die Stadt stellt für die dritte Cashback-Aktion 150.000 Euro bereit. Aus diesem Fördertopf wird bei jedem Einkauf in einem Klagenfurter Handels- oder Gewerbetrieb ein Fünftel der ausgegebenen Summe im Nachhinein rückerstattet.
So funktioniert's
Ab Donnerstag kann jeder Kunde pro Tag eine Rechnung auf einem entsprechenden Formular auf der Website www.klagenfurt.at einreichen. Rechnungsbelege können auch ins Bürgerservice im Klagenfurter Rathaus gebracht werden.
Pro Rechnung gilt ein Maximalbetrag von 200 Euro. Die Stadt überweist maximal 40 Euro pro Beleg zurück, wobei die Rechnung selbst natürlich auch einen höheren Betrag aufweisen kann.
Die Auszahlung der Rückvergütung erfolgt ausschließlich durch Überweisung des jeweiligen Betrages auf das von der teilnehmenden Person bekanntgegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Auch Gutschein-Einkäufe können nicht berücksichtigt werden.
Ausgenommen von der Aktion sind Einkäufe und Rechnungen von: Tankstellen und Tankstellenshops, Lebensmittelketten bzw. großflächiger Lebensmittelhandel, Baumärkte und Gartencenter, Hotellerie & Gastronomie, Möbel- und Einrichtungshäusern, Spielcasinos und Wettbüros, Glücksspiel, Tabak, Laufhäusern und ähnlichen Etablissements.
Die Aktion gilt solange der Vorrat reicht.
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