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Naturjuwel Kärnten
Die Schutzgebiete in Kärnten: ein Spiegel der Schönheit des Landes

Kärntens Natur bietet viele Besonderheiten. Einige von ihnen sind geschützt.

Kärnten verfügt über viele Naturjuwele. "Besonders herausragende, die es heute noch gibt, wurden schon in den 1950er-Jahren als so genannte Vollnaturschutzgebiete ausgewiesen und erstreckten sich vom Großglockner mit Pasterze und Gamsgrube über die Villacher Alpe, die Tiebelmündung bis hin zu den Karawanken und Karnischen Alpen. Ihnen allen war zu eigen, dass sie nicht nur beeindruckende Naturkulissen boten, sondern auch durch weitgehende Natürlichkeit auffielen. Kaum ein Mensch verirrte sich in diese unwegsamen Berge oder Sümpfe, um seine Freizeit dort zu verbringen. Die bäuerliche Bevölkerung allerdings musste, um überleben zu können, auch diese Landschaften unter beschwerlicher Arbeit und Mühe bearbeiten. Ein beeindruckendes Beispiel einer solchen Symbiose aus menschlichem Wirken und atemberaubender Kulturlandschaft stellt der Kärntner Blumenberg, die Mussen im Gailtal, dar. Die mühevolle händische Bergmahd brachte eine Almfläche mit etwa 600 verschiedenen Pflanzenarten und 1.100 Tierarten hervor. Doch wenn die Bergmähder ein letztes Mal gemäht werden, wird sich dort wieder ein Wald entwickeln", erklärt Johann Wagner von der Naturschutzabteilung des Landes.

Alte und neue Kategorien

Viele dieser Naturschutzgebiete der ersten Generation haben den Schutzzweck, besonders schöne Naturlandschaften, die sich durch ihre Naturnähe auszeichnen, zu erhalten. Tatsache ist aber auch, dass dieser Schutzgebietsgedanke der frühen Jahre des Naturschutzes die sich ändernden Bedürfnisse der Gesellschaft nur in ungenügender Weise berücksichtigt hat. Diesem Umstand hat man in jüngerer Vergangenheit Rechnung getragen und klassische Naturschutzgebiete um neue Schutzgebietskategorien ergänzt.

Mensch als Teil des Ganzen

Mit ihnen sollte erreicht werden, dass einerseits Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten bleiben oder wieder verbessert werden und andererseits der Mensch hiervon nicht ausgeschlossen wird, sondern als Teil des Ganzen berücksichtigt wird. In solchen Kulturlandschaften, in denen das menschliche Wirken Teil des Schutzgebiets ist, findet man zum Beispiel vier Kärntner Parke oder Landschaftsschutzgebiete. Es gilt allerdings, zwischen der Bewirtschaftung, die Schutzgüter in ihrer heutigen Form geschaffen hat, und der Freizeitnutzung zu unterscheiden. Manche Gebiete sind so sensibel, dass selbst geringe Störungen schon negative Folgen haben können. Es kann daher auch sein, dass jeglicher menschliche Eingriff tunlichst hintangehalten wird und die Natur primär Vorrang haben sollte (wie Naturschutzgebiete, besonders geschützte Höhlen, bestimmte Feuchtgebiete).

Unterschiedliche Ziele

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Schutzgebietskategorien mit unterschiedlichen Schutzinhalten und Zielsetzungen. Im Wesentlichen lassen sich zwei Arten von Schutzgebieten unterscheiden: zum einen solche, die auf Basis einer EU-rechtlichen oder landesrechtlichen Grundlage eingerichtet werden. Dazu gehörden etwa Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, besonders geschützte Höhlen, Europaschutzgebiete, Nationalpark und Biosphärenpark. Und zum anderen gibt es Schutzgebiete, die eine Auszeichnung in Form eines Prädikats bzw. Gütesiegels darstellen. Dazu gehören Ramsar-Gebiete oder Biogenetische Reservate.

Übersicht Schutzgebiete in Kärnten:

  • 75 Landschaftschutzgebiete
  • 73 Natura-2000-/Europaschutzgebiete
  • 2 Naturparke
  • 40 Naturschutzgebiete
  • 5 Ramsar-Gebiete
  • 1 Biogenetisches Reservat
  • 1 Biosphärenpark
  • 1 Nationalpark
  • 263 Naturdenkmäler

Funktion der Schutzgebiete

Naturschutzgebiete sollen den ursprünglichen Lebensraum der Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Außerdem soll hier eine lebendige Landschaft bewahrt und entwickelt sowie die vielfältigen Naturerscheinungen in ihrer Schönheit erhalten werden. Des weiteren stellen Schutzgebiete Modellregionen für nachhhaltige Entwicklung dar und funktionieren als Freilandlabore und Klassenzimmer. Vor allem sind sie Teil eines umfassenden Umwelt- und Ressourcenschutzes für unser Bundesland.

Verhaltensregeln

Bei jedem Aufenthalt in der Natur und besonders in Schutzgebieten sollten bestimmte Verhaltensregeln selbstverständlich sein, damit Tier- und Pflanzenarten Raum für deren Entwicklung, Ruhe, Fortpflanzung oder Nachwuchspflege haben können. Auf neueren Schutzgebietstafeln sind entsprechende Hinweise in Form von Piktogrammen gegeben.

  • Abstand zu Wildtieren und Nestern halten
  • Pflanzen stehen lassen
  • auf den Wegen bleiben
  • Bootfahren, Angeln, Stand-Up-Paddeln, Reiten, Radfahren etc. nur in freigegebenen Bereichen
  • Betretungsverbote beachten
  • auf Drohnenflüge verzichten
  • Hunde immer an der Leine führen
  • Müll wieder mitnehmen

Information:

Karte der Schutzgebiete unter: gis.ktn.gv.at

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