Kritik aus Ebenthal
Doppelte Geländer – die Mieter fragen nach Sinn und Kosten
- Montierte Geländer auf alten Holzgeländern sorgen für Diskussionen unter den Mieterinnen und Mietern.
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In einer Wohnanlage in Ebenthal sorgen nachträglich montierte Geländer für Diskussionen unter den Mieterinnen und Mietern. Die zusätzlichen Konstruktionen wurden vor beziehungsweise auf bereits bestehenden Holzgeländern angebracht und werfen bei einigen Bewohnern Fragen nach Sinn, Kosten und Prioritäten auf. MeinBezirk.at liegen Bilder der Geländer vor und hat beim Landeswohnbau Kärnten (LWBK) nachgefragt.
EBENTHAL. Ein Mieter wandte sich an MeinBezirk.at, weil ihn die ungewöhnliche Bauweise verwunderte. Für ihn stellte sich die Frage, warum auf bereits vorhandenen Geländern weitere Geländer montiert wurden. LWBK-Geschäftsführer Harald Repar erklärt, dass es sich dabei um eine Sicherheitsmaßnahme handelt. Hintergrund sei eine Begehung nach der ÖNORM B 1300, bei der Handlungsbedarf bei den Absturzsicherungen festgestellt worden sei.
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Repar klärt auf
"In der angesprochenen Anlage wurde dem Gesetz entsprechend eine ÖNORM B 1300 Begehung durchgeführt. Wir sind hier immer sehr sorgfältig. Aus dem Bericht geht hervor, dass im Zuge der Begehung nach ÖNORM B 1300 Handlungsbedarf bei den Absturzsicherungen festgestellt wurde. Das Gebäude wurde 1995 errichtet und entsprach damals dem Stand der Technik. Die Sicherheitsanforderungen haben sich seither jedoch weiterentwickelt. Daher wurden die Geländer erhöht beziehungsweise zusätzliche Handläufe ergänzt. Ziel der Maßnahme ist ausschließlich der Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen und insbesondere von Kindern. Dieser Schutz hat für uns oberste Priorität und dabei darf man nicht nachlässig sein", so Repar.
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Sicherheit für Kinder
Laut dem Geschäftsführer geben die geltenden Normen unter anderem Mindesthöhen für Geländer sowie Vorgaben zu den Abständen zwischen den einzelnen Stäben vor. Damit solle verhindert werden, dass insbesondere Kinder den Kopf zwischen den Stäben durchstecken, hängen bleiben oder über die Konstruktion klettern und abstürzen können. Werden entsprechende Mängel festgestellt, müssten diese aus Sicherheitsgründen behoben werden.
Wer finanziert das?
Neben der Optik wird von einzelnen Mietern auch die Finanzierung der Maßnahmen kritisch gesehen. Ein Bewohner äußert die Sorge, dass letztlich die Mieterinnen und Mieter für die Kosten aufkommen müssten.
"Die Finanzierung erfolgt über die EVB (Erhaltungs- und Verbesserungsbetrag). Die Betriebs- oder Mietkosten steigen dadurch nicht, denn der EVB ist quasi die Rücklage, die in jedem Objekt für Sanierungs-, Erhaltungsmassnahmen sowie für Reparaturarbeiten zu bilden ist", so der Geschäftsführer.
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