Flüchtlingsheim in Töplitsch: Ortsaugenschein brachte keine Klarheit
Noch fehlen Unterlagen, sagt Bezirkshauptmann Bernd Riepan. Dann würde man das in Frage kommende Gebäude noch einmal bewerten.
WEISSENSTEIN (kofi). Montag, 10 Uhr. Knapp ein Dutzend Herren haben sich beim seit Jahren leerstehenden Gasthof Adam in Töplitsch, Gemeinde Weißenstein, eingefunden. Ortsaugenschein. Von der Bezirkshauptmannschaft Villach wurden Sachverständige für Brandschutz, Abfallwirtschaft und Schalltechnik gestellt, dazu ein Amtsarzt und ein Arbeitsinspektor.
Es geht um die von den Käufern des Gebäudes, einem Wiener Paar, beantragte Genehmigung, das einstige Gasthaus in ein Flüchtlingsquartier mit vermutlich 45 Betten umzufunktionieren.
Dreineinhalb Stunden geprüft
Dreieinhalb Stunden prüfen die Experten. Am Ende ist klar: Im derzeitigen Zustand kann der Gasthof Adam nicht als Flüchtlingsheim geführt werden, vor der Gemeinderatswahl am 1. März gibt es damit keine Entscheidung.
"Das Haus ist lange leergestanden. Die Standards haben sich in dieser Zeit verändert", sagt Bezirkshauptmann Bernd Riepan im Gespräch mit der WOCHE. Zudem würden noch etliche Unterlagen fehlen, etwa zum Thema Brandschutz. "Wenn diese Unterlagen vollzählig bei uns sich, werden wir uns das Haus noch einmal ansehen", sagt Riepan.
Er betont, dass man aus diesem Zwischenstand noch nicht ableiten könne, ob die Genehmigung am Ende erteilt wird oder nicht: "Das hängt wohl nur von der Investitionsbereitschaft der Eigentümer an."
"Erscheint unrealistisch"
Die SPÖ Weißenstein lehnt sich weiter hinaus, was das Nichtzustandekommen des Projektes betrifft. Via Facebook teilt sie mit: "Die Inbetriebnahme und somit die Führung eines Beherbergungsbetriebes (z.B. ein Asylquartier) erscheint aufgrund notwendiger großer Investitionen unrealistisch."
Die FPÖ hingegen bleibt, ebenso via Facebook, skeptischer: Man schreibt von "angeblichen Mängeln", die das das geplante Asylquartier "vor den Wahlen" verhinderten.
Bürgermeister Hermann Moser (SPÖ) kündigte indes an, "als Baubehörde 1. Instanz" eine Überprüfung unter Miteinbeziehung des Bausachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Villach" vornehmen zu wollen. Einen Zeitpunkt für diese Überprüfung nennt er nicht.
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