Für den guten Zweck viele Hürden meistern

- <f>Klaus Haslinglehner</f> ist ab 1. Juli Präsident des Lions Club Klagenfurt. Als Anwalt kennt er die Herausforderungen für Serviceclubs genau
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Serviceclubs wie die Lions haben bei ihren Veranstaltungen für den guten Zweck vieles zu beachten.
KLAGENFURT. Der Lions Club Klagenfurt setzt sich als Serviceorganisation jedes Jahr mit Charity-Projekten für die gute Sache ein. Ob Glühweinstand oder Weinfest – bei den Veranstaltungen werden Spenden für Familien, Kinder und andere unterstützenswerte Fälle gesammelt.
"Wir müssen als Serviceclub jedoch höllisch aufpassen", informiert der Vize-Präsident und ab 1. Juli Präsident des Lions Clubs Klagenfurt, Klaus Haslinglehner. Damit meint er, dass die Löwen als Serviceclub bei ihren Veranstaltungen auf vieles achten müssen, um einerseits den karitativen Richtlinien gerecht zu werden und andererseits nicht in eine Haftungsfalle zu geraten. Haslinglehner gibt ein Beispiel: "Wir hatten 2015 den Fall, dass eine Dame am 31. Dezember, als wir unseren Glühweinstand vor der Nordsee schon abgebaut hatten, über ein Stromkabel gestolpert ist. Dabei hat sie sich Verletzungen zugezogen und wollte den Club haftbar machen."
Für solche Fälle haben die Distrikte, zu denen die Lions Clubs zählen, Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.
Finanzamt kontrolliert
Serviceclubs würden laut Haslinglehner auch immer mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ihre Veranstaltungen nicht karitativ, sondern gewerblich seien. "Andere Lions hatten schon Kontrollen durch das Finanzamt; wir noch nicht. Sie kontrollieren genau, wer bei den Veranstaltung arbeitet und wie lange", so Haslinglehner.
Kein Catering mehr
Bei seinen karitativen Veranstaltungen hat der Lions Club Klagenfurt aber noch weitaus mehr zu beachten. "Wenn wir, etwa für unser Weinfest in Karnburg, einen Musikact buchen, darf dieser nicht mehr als 1.000 Euro kosten, sonst gilt die Veranstaltung als gewerblich." Das ist auch der Grund, warum der Club auch kein Catering bestellt. "Das ist ein Umsatz, den wir bzw. der Caterer noch einmal versteuern müssten, dann ist es aber nicht mehr kartitativ", so Haslinglehner.
Deshalb treffen sich die Lions-Mitglieder mit ihren Gattinen meist schon zu Mittag vor einer solchen Veranstaltung und bereiten selbst das meist kalte Buffet zu.
"Der Serviceclub hält sich natürlich auch an alle anderen Vorschriften, die bei Veranstaltungen zu erfüllen sind", so Haslinglehner, "wie etwa die Hygienevorschriften."
Spenden mit Bedacht
Auch bei der Vergabe der Spenden achte der Lions Club Klagenfurt genau, wohin das Geld fließt und dass alles ordnungsgemäß ist. "Wir verstehen uns als örtlicher, regionaler Club und möchten auch vor Ort helfen", sagt Haslinglehner. "Wir schauen uns die Projekte ganz genau an und arbeiten auch mit anerkannten Organisationen wie Rettet das Kind." Öffentlichen Einrichtungen lassen sie jedoch nichts zukommen. "Nur einmal haben wir eine Ausnahme gemacht und für die Drogenberatung einen gebrauchten Bus gekauft, da sie ihn dringend benötigt hat", erzählt der Vizepräsident.
Ansonsten würden regionale Einzelfälle bedacht. "Wir haben z. B. eine Bergbauernfamilie unterstützt, bei denen die Mutter tragisch verstorben ist oder ein krebskrankes Mädchen in Klagenfurt, bei dem wir Medikamenten- und Perückenkosten übernommen haben", erzählt Haslinglehner.
2016 konnten die rund 50 Mitglieder des Lions Clubs Klagenfurt zwischen 15.000 und 20.000 Euro für derartige Projekte spenden.
"Haftungsfalle Ehrenamt"
In Vereinen kann es zu unterschiedlichen Haftungsfällen kommen:
1. Die Haftung des Vereins gegenüber Gästen bei einer Veranstaltung.
2. Die persönliche Haftung des Funktionärs im Rahmen seiner Tätigkeit.
3. Die Haftung des Funktionärs gegenüber dem Verein, wenn es zu grob fahrlässigen Handlungen kommt.
Die Kärntner Rechtsanwälte stehen für Beratungen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Gemeinsam mit der WOCHE startet die Rechtsanwaltskammer eine Aktion: Vereinsfunktionäre können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.
Schicken Sie einfach an die Mail-Adresse: vereinshaftung@woche.at
Kärntner Rechtsanwälte antworten in einer der Ausgaben der WOCHE.
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