Härtere Strafen im Straßenverkehr
Spätestens im Herbst geht es Rasern und Alkolenkern mit härteren Strafen an den Kragen.
Noch in dieser Woche gehen die Gesetzesentwürfe in Begutachtung. Betroffen vom Entwurf sind Führerscheingesetz und Straßenverkehrsordnung. Am 1. Juli könnte das Vorhaben im Verkehrsausschuss des Nationalrates behandelt werden, die neuen Regeln könnten bereits im Sommer, spätestens aber ab Herbst in Kraft treten.
Das ist neu:
Einerseits sollen Strafen angehoben, andererseits in allen Bundesländern einheitlich geregelt werden. Raserei gilt laut Verkehrsexperten bei mehr als einen Drittel aller Unfalltoten als Hauptgrund. Neu ist auch, dass bei Alkoholdelikten nicht nur härtere Strafen eingehoben werden sondern auch mehr auf Verkehrscoaching gesetzt wird.
Teil des Verkehrssicherheitspaketes ist eine neue Mopedausbildung sowie spezielle Seminare für all jene, die ihre Kinder ungesichert im Fahrzeug transportieren – mittlerweile wird jedes 5. Kind ohne Kindersitz transportiert!
Geschwindigkeitsdelikte
Ab 30 km/h – Mindeststrafe 70 Euro
ab 40 km/h innerhalb von Orten und 50 km/h außerhalb von Orten - Mindeststrafe 150 Euro, Entzugsdelikt für 2 Wochen
Organmandat
Organmandat nun auch für Überschreitungen von 30 km/h von 70 Euro
Alkoholdelikte
0,5 bis 0,79 Promille - Verwaltungsstrafe 300 bis 3700 Euro – Vormerkdelikt
0,8 bis 1,19 Promille - Verwaltungsstrafe 800 bis 3700 Euro – Führerscheinentzug ohne Unfall für einen Monat, im Wiederholungsfall oder bei Unfall mindestens für drei Monate binnen 2 Jahre.
1,2 bis 1,59 Promille - Verwaltungsstrafe 1200 bis 4400 Euro, Führerscheinentzug von 4 Monaten, Nachschulung wie bisher
1,6 Promille und drüber - Verwaltungsstrafe 1600 bis 5900 Euro, Führerscheinentzug von 6 Monaten, Nachschulung wie bisher.
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