Mit Diebesgut wollte er die Fahrt bezahlen
Aus dem Landesgericht Klagenfurt:
Ungar stahl Batterien und Getränkedosen in Klagenfurter Supermarkt.
Gewerbsmäßiger Diebstahl wird zwei Ungarn zur Last gelegt, die sich vor dem Landesgericht in Klagenfurt verantworten müssen. Der Erstangeklagte erscheint nicht zur Hauptverhandlung, der Zweitangeklagte reist aus Ungarn an.
Im Jänner trafen sich die beiden Männer an der ungarisch-österreichischen Grenze mit einem Dritten, der ihnen ein vermeintlich gutes Angebot für eine Arbeitsstelle in Österreich machen sollte.
"Er fuhr mit uns über die Grenze nach Österreich und wir sprachen mit ihm in einer Bäckerei. Wir gaben ihm Geld als Vorauszahlung für unsere Unterkunft", gibt der 29-jährige Staplerfahrer vor Gericht zu Protokoll.
Aus der versprochenen Arbeit wurde jedoch nichts, der Mann machte sich mit dem Bargeld davon. "Weil ich ja zurück nach Ungarn kommen musste und zuvor meine Brieftasche mit Geld und Personalausweis verloren hatte, brauchte ich etwas, um per Anhalter zurückzukommen."
Daher entschied er sich in einem Lebensmittelmarkt in Klagenfurt, etwas zu stehlen, "damit ich demjenigen, der mich per Autostopp mit nach Ungarn nimmt, was anbieten kann." Der Erstangeklagte hätte aber gar nichts mit dem Diebstahl zu tun gehabt. Warum er seinen Freund, der noch Geld bei sich hatte, nicht um Hilfe gebeten hat, begründet er damit, "dass er mir schon sehr oft geholfen hat und ich mich geschämt habe, ihn nochmals um Hilfe zu bitten", so der Zweitangeklagte.
Der Diebstahl von insgesamt 20 Packungen Batterien und zwei Getränkedosen wurde vom Supermakrt auf einem Video festgehalten, auf dem deutlich zu sehen sei, wie sich der Erst- vor den Zweitangeklagten stellte, während der die Sachen stiehlt.
Der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit, was bedeutet, dass sich die Angeklagten eine fortlaufende Einnahmequellen mithilfe des Diebstahls verschaffen wollten, konnte nicht nachgewiesen werden. Das Diebsgut wurde bereits an den Supermarkt zurückgegeben.
Richterin Aylin Aydinonat verurteilt den Angeklagten wegen des versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 400 Euro oder 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und zur Zahlung der Verfahrenskosten.
Von Eva-Maria Peham
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