Mordprozess in Klagenfurt: Feldkirchner zu 20 Jahren Haft verurteilt
Der 51-Jährige hatte einen Völkermarkter (53) im vergangenen November mit drei Kopfschüssen getötet. Staatsanwältin sprach von klassischen Eifersuchtsmord. Urteil nicht rechtskräftig.
KLAGENFURT. Ein 51-Jähriger Feldkirchner wurde heute am Landesgericht Klagenfurt zu einer 20-jährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann hatte im November 2014 einen Völkermarkter (53) mit drei Kopfschüssen am Parkplatz des Schlosses Mageregg getötet.
Geständnis abgelegt
Der Angeklagte hatte sich zu Beginn des Strafprozesses einen Geständnis abgelegt. "Ja, ich bekenne mich schuldig und bereue zutiefst was passiert ist", sagte der 51-Jährige bei seiner Einvernahme durch Richter Gerhard Pöllinger. Der Feldkirchner hatte seine ehemalige Lebensgefährtin, die mit dem Völkermarkter eine neue Beziehung eingehen wollte, auf dem Parkplatz zur Rede stellen wollen. Als die Frau ausgestiegen war, stellte er sich vor das Auto des Opfers. Nach einem Streitgespräch zog er die Pistole aus der Jackentasche und schoss drei Mal auf das Opfer. Der Völkermarkter verstarb am Tatort. Die Frau – sie hat auch zwei erwachsene Kinder mit dem Feldkirchner – entschlug sich der Aussage.
Klassischer Eifersuchtsmord
Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sprach in ihrem Plädoyer von einem klassischen Eifersuchtsmord. Verteidiger Michael Sommer forderte eine schuldangemessene Strafe. Die Geschworenen folgten den Ausführungen der Staatsanwältin und verurteilten den Feldkirchner einstimmig wegen Mordes.
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