Alles neu macht der Jänner
Parkrichtlinien in Klagenfurt ändern sich

Das Ordnungsamt hat künftig angepasste Regelungen und muss bei Ablauf des Parkscheins fünf Minuten Toleranz gewährleisten.  | Foto: MeinBezirk.at
  • Das Ordnungsamt hat künftig angepasste Regelungen und muss bei Ablauf des Parkscheins fünf Minuten Toleranz gewährleisten.
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Die erste Parkstunde kostet um 50 Prozent weniger - nur noch 90 Cent anstatt 1,80 Euro. Zudem wird eine 5-minütige Toleranzzeit nach Ablauf des Parkscheins eingeführt. 

KLAGENFURT. Ab Montag, 30. Jänner, treten in Klagenfurt Änderungen der Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung in Kraft. Die erste Parkstunde wird dann um die Hälfte günstiger: 90 Cent statt 1,80 Euro. Jede weitere halbe Stunde kostet – wie schon jetzt – 90 Cent. Der Tagestarif von maximal 7 Euro in den gekennzeichneten Parkstraßen bleibt unverändert.

Weniger Gratisparken

Da die erste Parkstunde um 50 Prozent billiger wird, reduziert sich das 30-minütige Gratisparken auf 15 Minuten. Diese Zeit kann problemlos für das Besorgen eines Parktickets oder kurze Erledigungen in der Stadt genutzt werden. Um das 15-Minuten-Gratisparken nutzen zu können, ist, wie schon bisher, der minutengenaue Abstellzeitpunkt deutlich sichtbar anzuzeigen. Eine weitere Neuerung: Nach Ablauf des Parkscheins wird es eine 5-minütige Toleranzzeit geben. Innerhalb dieser Zeit werden keine Beanstandungen durch Kontrollorgane erfolgen. Aber aufgepasst: Bei 15 Minuten Gratisparken kann diese Toleranzzeit nicht eingerechnet werden.

Ende der Verschleißer-Parkscheine

Eingestellt wird die Ausgabe der sogenannten „Verschleißer-Parkscheinen“. Bereits gekaufte „Verschleißer-Parkscheine“ können in einer Übergangsfrist bis 31. März 2023 verbraucht werden (die bezahlte Parkzeit wird entsprechend umgerechnet). Ab 01. April 2023 sind „Verschleißer-Parkscheine“ nicht mehr gültig. Als Entrichtungsarten bestehen bleiben die Parkscheinautomaten sowie Handyparken. Die Rückgabe alter Verschleißer-Parkscheine ist ab dem 30. Jänner 2023 bis zum 30. April 2023 in der Stadtkasse ausschließlich für Trafikanten möglich. Mit der Novellierung der Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung entfällt auch der bisherige Ausnahmetatbestand für Fahrzeuge auf Stellplätzen vor Hauseinfahrten. Das heißt die Gebührenpflicht wird auch für Stellplätze vor Hauseinfahrten gelten.

Parkzeiten bleiben gleich

Die Zeiten der Gebührenpflicht ändern sich nicht: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage. Die Novellierung der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Kärnten und der IG-Innenstadt. Sie wurde in der
Gemeinderatssitzung am 28. Dezember mehrheitlich beschlossen. In der nächsten Woche verteilen Mitarbeiter des ÖWD in den gebührenpflichtigen Parkzonen Infofolder, um auf die neue Regelung aufmerksam zu machen.
Alle Informationen finden sich unter www.klagenfurt.at/parken.

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