Saftige Strafe für "rote Sünde"

Über diese Kreuzung (Kramergasse/Neuer Platz) marschierte der Schüler bei „Rot“ und wurde erwischt. Jetzt muss er tief in die Tasche greifen
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  • hochgeladen von Sandra Glanzer

Bei „Rot“ über die Kreuzung: Einem Schüler kam dieses rechtswidrige Verhalten sehr teuer zu stehen!

Für einen Schüler aus Klagenfurt endete ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung teuer. Der 18-jährige Klagenfurter ging bei „Rot“ über eine Kreuzung, woraufhin er von einem Polizisten erwischt wurde, der ihn aufforderte, 10 Euro zu zahlen. „Leider habe ich aber nur 9 Euro mitgehabt“, schildert der Schüler, der daraufhin vom Exekutivbeamten angehalten wurde, ihm seine Daten anzugeben. „Dann hat er mir gesagt, dass er mir die Rechnung nach Hause schickt“, so der Klagenfurter.

Strafe auf 40 Euro erhöht!

Nach einer Weile dann die böse Überraschung: Dem Schüler flatterte eine Anzeige ins Haus, in dem er aufgefordert wird, nicht die zuerst verlangten 10, sondern 40 (!) Euro zu blechen. „Gegen die Bestrafung wehre ich mich nicht. Ich habe etwas falsch gemacht und bin auch bereit, dafür zu zahlen, aber 40 Euro sind unverschämt viel – schließlich bin ich noch Schüler“, ärgert sich der 18-Jährige.
Sauer stößt dem Klagenfurter auch auf, dass ihm der Polizist weder die Möglichkeit gegeben hat, die 10 Euro beim Geldautomaten abzuheben, noch ihn davon in Kenntnis gesetzt hat, dass sich die Strafe von 10 auf 40 Euro erhöhen würde.

10 Euro waren „Sonderangebot“

Polizeisprecher Gottlieb Türk erklärt, dass es sich bei den 10 Euro um ein „Sonderangebot“ handelt. „Wenn ein Exekutivbeamter einen Vorfall selbst mitbekommt, kann er an Ort und Stelle ein Organmandat ausstellen – aber nur unter den Voraussetzungen, dass das Verschulden und die Folgen gering sind und der Betroffene sein Verschulden eingesteht.“ Oft würden die Betroffenen ihre Schuld aber nicht einsehen und diskutieren – dann sei der Polizist dazu verpflichtet, „eine Anzeige auszustellen“, so Türk. „Das passiert aber nicht zum Nachteil, sondern zum Vorteil des Betroffenen, weil erst dann Rechtsmittel geltend gemacht werden können.“
Der betroffene Schüler hat die Möglichkeit, „seine Einwände beim Strafamt vorzubringen“, erklärt Türk. Dass es sich in dem Fall um einen „Härtefall“ handelt, bestreitet der Polizeisprecher nicht: „Meistens wird die Möglichkeit gegeben, das Geld noch am selben Tag oder einen Tag danach auf der Dienststelle zu begleichen oder nach Datenerfassung zu einem Bankomaten zu gehen.“
Verharmlosen will er das Delikt aber nicht: „Jedes Jahr werden tausende Fußgänger verletzt, weil sie bei Rot über die Straße gehen. Hinzu kommt die negative Vorbildwirkung.“

Autor: Sandra Glanzer

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