So a Topf'n: Biobauer muss für Bezeichnung Bauerntopfen Strafe zahlen

Olga und Markus Voglauer verkaufen auf ihrem Bio-Heumilchhof Rohmilch-Produkte, wie Topfen und Frischkäse. Nun mussten sie fast 300 Euro Strafe zahlen - für die Bezeichnung "Bauerntopfen" am Etikett.  | Foto:  Stefan Reichmann
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  • Olga und Markus Voglauer verkaufen auf ihrem Bio-Heumilchhof Rohmilch-Produkte, wie Topfen und Frischkäse. Nun mussten sie fast 300 Euro Strafe zahlen - für die Bezeichnung "Bauerntopfen" am Etikett.
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LUDMANNSDORF, KLAGENFURT (vep). Eigentlich verkaufen Markus und Olga Voglauer auf ihrem Bio-Heumilchhof Kumer in Ludmannsdorf selbst produzierten Heumilch-Bauerntopfen. In Zukunft wird aber nicht mehr Bauerntopfen, sondern Speisetopfen am Etikett stehen. Der Grund? Markus Voglauer ist ein Strafbescheid-Schreiben ins Haus geflattert: Für die Bezeichnung Bauerntopfen auf den Etiketten muss er nun gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) NR. 1169/2011 - ja, genau - 285 Euro Strafe zahlen und ab sofort die Bezeichnung Speisetopfen führen.
"Der Begriff Bauerntopfen ist keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbrauchergesetz. Ich muss nun eine verkehrsübliche Bezeichnung angeben, und das ist eben Speisetopfen", sagt Voglauer. 
Zwar könnte er künftig "Bauerntopfen" weiterhin auf das Etikett schreiben, jedoch quasi als Phantasie- oder Produktname. "Darunter muss ich aber die konforme Bezeichnung Speisetopfen hinschreiben", ergänzt Voglauer. 

Seit sieben Jahren nicht aufgefallen

Was die Voglauers auch ein wenig verwundert: "Wir produzieren unsere Produkte wie Frischkäse, Joghurt und den Topfen seit ca. sieben Jahren. Bisher hat sich niemand über die Bezeichnung Bauerntopfen am Etikett aufgeregt." Weiters kann Voglauer die Schärfe dieser Strafe nicht ganz nachvollziehen: "Ich verstehe, dass Lebensmittelproduzenten alle Vorschriften erfüllen müssen. Aber eine Verwarnung hätte es vielleicht auch getan. Stattdessen habe ich sofort den Strafbescheid mit den knapp 300 Euro Bußgeld erhalten." 

Vurschrift is Vurschrift und gilt für alle 

Als Obmann der Grünen Bauern in Kärnten stößt Voglauer zudem die Verhältnismäßigkeit im wahrsten Sinne des Wortes sauer auf: "Kleine Ab-Hof-Betriebe wie wir mit unseren 15 Kühen müssen die gleichen Normen und Vorschriften erfüllen, wie Konzerne. Für alle gilt derselbe Maßstab. Aber große Milchprodukthersteller haben ganz andere Ressourcen, um den Paragraphendschungel bei der Etikettierung noch zu überblicken." 

"Logogröße wichtiger als Qualität"

Was Voglauer als Herzblut-Landwirt besonders verärgert: "Wenn eine Kontrolle stattfindet, gehen zwei Drittel der Zeit für die Überprüfung der Etikettierung verloren. Da wird die Größe des Logos und der Schriften auf Millimeter genau überprüft. Das eigentlich Wichtige, nämlich der Inhalt, die Qualität und die Haltung der Tiere, sind zur Nebensache geworden." 
Dann hat er noch einen "Schwank" in Sachen Vorschriften parat: "Bei unseren Joghurts mussten wir zunächst alles in Milligramm und Gramm angeben, dann gab es eine neue Verordnung für solche flüssigen Produkte und wir mussten alles umstellen auf Milliliter-Angaben." 

Immer wieder neue Verordnungen

Mit solchen Verordnungsänderungen sei ständig zu rechnen, sagt Voglauer:  "Da kommen die kleinen, lokalen Produzenten gar nicht mehr hinterher. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, uns mit Verpackungstexten zu beschäftigen. Sondern vielmehr mit der Qualität unserer Produkte und unseren Tieren, damit es ihnen gut geht." Laut dem Obmann der Grünen Bauern sei die verschärfte Kennzeichnung und Dokumentation, die mittlerweile Einzug gehalten habe auch der Grund für viele kleine Landwirte in Kärnten gewesen, aufzuhören. 

"Man verliert sich irgendwann in den Verordnungen"

Die nunmehrige Episode mit dem Bauern- bzw. Speisetopfen zeige laut Voglauer vor allem eines: "Wir sind sehr bemüht, dass wir alles rechtskonform erfüllen. Ich beschäftige mich wirklich intensiv mit allen Vorschriften und Verordnungen, weil ich ja alles korrekt erfüllen möchte. Man verliert sich aber irgendwann in diesen vielen Verordnungen. Deshalb haben wir auch die ,verkehrsübliche Bezeichnung lt. Lebensmittelbuch Kapitel B32, Absatz 3.3.1.1.4' nicht auf Anhieb gefunden, erst durch den Strafbescheid wissen wir nun sozusagen bescheid."

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