Todesdrohung: Mann drohte Frau mit dem Umbringen

Ungeklärt bleibt, ob der Mann auch die Hand gegen das Opfer erhoben oder nicht | Foto: Symbolfoto/Peham
  • Ungeklärt bleibt, ob der Mann auch die Hand gegen das Opfer erhoben oder nicht
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INNENSTADT (emp). Wegen gefährlicher Drohung muss sich ein Selbstständiger aus Klagenfurt verantworten. Bei der zweiten Hauptverhandlung am Landesgericht zeigt er sich erneut nicht geständig.
Dem Vorfall im August diesen Jahres ging ein Streit einen Tag zuvor voran, in dem er von der Frau beschimpft worden sein soll: "Ich habe mich mit ihr in einem Lokal getroffen. Dort hat sie mich als Alaphabeten bezeichnet, der nie eine Schule besucht hat", gibt der Angeklagte zu Protokoll. Letztlich sei er des Lokals verwiesen worden.
Beim neuerlichen Zusammentreffen einen Tag später habe er in Anspielung auf den Rauswurf aus dem Lokal zu der Klagenfurterin gesagt: "Das kann ich nur dir verdanken."

Als Hure beschimpft?

Er habe zwar laut geredet, als er die Frau, die selbst ein Lokal besitzt, dort aufsuchte, "Fakt ist aber, dass ich sie nicht bedroht habe", meint der 47-Jährige.
Dass er die Frau als Hure bezeichnete oder damit gedroht hat, ihr den Schädel einzuschlagen, sei nicht wahr, sagt der nicht vorbestrafte Angeklagte.
In ihrer Aussage gibt eine Zeugin an, dass sie gerade im Gespräch mit dem Opfer war, als ein Mann sehr überraschend auf das Opfer zugestürmt sei.
"Der Angeklagte wirkte auf mich sehr aggressiv und beschimpfte sie über Verhältnisse, die sie mit anderen Männern hätte." Eine konkrete Bedrohung mit dem Tod konnte sie aber nicht hören. Das Opfer sei ruhig geblieben. "Hätte sie Öl ins Feuer gegossen, wäre die Situation sicher eskaliert", so die Zeugin.

Bedingte Haftstrafe

Richterin Ute Lambauer verurteilt den Angeklagten zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung, zu den Verfahrenskosten und 100 Euro Schmerzensgeld für die psychische Belastung des Opfers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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