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Kärnten: Höhere Abgaben auf Spielautomaten

LH Kaiser und LHStv.in Schaunig: Mit Kärntner Zuschlagsabgabegesetz Land und Gemeinden finanziell entlasten – Mittel fließen in Sozialbereich

In Kärnten sollen per Gesetz Glücksspielautomaten mit einem Zuschlag zur Bundesautomaten- und Video-Lotterie-Terminal-Abgabe belastet werden. Ein entsprechendes Zuschlagsabgabengesetz befindet sich derzeit in Begutachtung. Das geben heute, Dienstag, Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig bekannt. Konkret sollen mit dem vom Kärntner Landtag zu beschließenden Gesetz 150 Prozent der Stammabgabe des Bundes eingehoben werden. Diese neue gesetzliche Regelung tritt mit 1.1.2015 in Kraft, weil das Gesetz über die Landes-Vergnügungssteuer mit 31.12.2014 ausläuft.

„Werden alle Bewilligungen für die Berechnung herangezogen, kann der Abgabenertrag für Kärnten bei 465 Glücksspielautomaten rund 4,2 Millionen Euro betragen“, erklärt Kaiser. Der Abgabenertrag soll im Verhältnis 70:30 zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt werden. „Wenn schon ein Verbot des Kleinen Glücksspiels in Kärnten derzeit rechtlich nicht möglich ist, so ist es nur mehr als gerecht, dass Glücksspielautomaten bzw. ihre Betreiber einen entsprechend hohen Obolus leisten“, so der Landeshauptmann weiter.

Laut Schaunig sollen die zusätzlichen Mittel zweckgebunden dem Sozialbereich zukommen: „Der auf das Land entfallende Anteil ist zur teilweisen Bedeckung für die Suchtbekämpfung zu verwenden. Der auf die Gemeinden entfallende Anteil wird für den Bereich der Jugendwohlfahrt verwendet. Damit reduziert sich die Beitragsverpflichtung der Gemeinden nach dem Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz.“

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