Länger parken als drei Stunden

Kein Strafzettel nach drei Stunden: Das wäre mit der Einführung von gebührenpflichtigen Langzeitparkplätzen möglich | Foto: bilderbox.com
  • Kein Strafzettel nach drei Stunden: Das wäre mit der Einführung von gebührenpflichtigen Langzeitparkplätzen möglich
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(vp, ka). Eine lästige "Pflichtübung" könnte vielerorts bald der Vergangenheit angehören: In Kurzparkzonen alle drei Stunden Parkuhr und Fahrzeug umstellen zu müssen oder Münzen nachzuwerfen. Eine Änderung des Parkraum-Gesetzes soll längeres Parken möglich machen.
Über Kurzparkzonen entscheiden die Gemeinden. Allerdings ist die Dauer auf maximal drei Stunden beschränkt. So steht es im Landesgesetz. Das soll nun geändert werden. Gestern, Dienstag, war der Entwurf Thema der Regierungssitzung. Die Landesregierung will damit ermöglichen, dass man etwa bei Skipisten und Bädern den ganzen Tag stehen kann, ohne alle drei Stunden ein Ticket lösen zu müssen – gebührenpflichtig versteht sich. Maximal 90 Cent darf eine halbe Stunde kosten.

Vorteil für Badbesucher
"Das würde uns beim Bad entgegenkommen", sieht Pörtschachs Bgm. Franz Arnold die Änderung positiv. "Dort könnten wir die Kurzparkzonen erweitern." Bisher hätten Badbesucher alle drei Stunden zum Fahrzeug gehen müssen. "Wir haben das etwas anders gehandhabt. Sinnvoll ist, dass dies nun generell möglich wird." Auch im Bereich der Hauptstraße gibt es immer wieder Diskussionen um Erweiterungen oder sogar Einschränkungen der Parkdauer. Arnold: "Die Geschäftsleute wollen Frequenz. Da werden durchaus auch Verkürzungen diskutiert."

Krumpendorf: "Kein Thema"
Auch in Krumpendorf gibt es entlang der Hauptstraße eine "bewusst andere Philosophie", so Bgm. Peter Nemec: "Hier stehen wir zur Kurzparkzone mit drei Stunden maximaler Parkdauer, um Dauerparker zu verhindern." Grundsätzlich hält er die Neuerung für sinnvoll, obwohl diese in Krumpendorf kein Thema ist: "Unsere Parkplätze bei den Bädern befinden sich auf Gemeindegrund." Daher gibt es eigene Regelungen im Sommer – mit Tagesparkkarten und sogar einer Saisonparkkarte.
Sowohl über Preis als auch über die Anzahl der gebührenpflichtigen Parkplätze entscheidet übrigens weiter die Gemeinde. Das neue Gesetz ermöglicht es, auf öffentlichen Parkplätzen Tages-, Wochen- und Monatskarten einzuführen. Also: Auf so mancher kostenloser Dauerparkfläche könnte schon bald eine Gebühr fällig werden.

Stadt begrüßt Änderung
Auch in der Landeshauptstadt begrüße man die Änderung des Landesgesetzes, teilt Wirtschaftsreferent Albert Gunzer mit. Er hoffe auf eine baldige Umsetzung. Profitieren könnten dadurch auch die Unternehmer in der Innenstadt, meint Gunzer: "Sie haben immer wieder Probleme mit Kurzparkzonen." Gunzer will sich zeitig damit auseinandersetzen, welche Parkplätze als Dauerparkplätze in Frage kommen könnten.

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