Alle Jahre wieder gibt es Neuerungen!

Foto: mev.de

Das kennt man schon. Mit 1. Jänner jedes Jahr treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Was uns 2016 stark betrifft, ist die Steuerreform. Hier erfahren Sie alles über die wichtigsten Änderungen.

Lohn- und Einkommenssteuer - Tarifänderung
Negativsteuer / Kinderfreibetrag / Pendler
Registrierkassa
Umsatzsteuer
Dienstautos
Immobilienertragsteuer
Grunderwerbssteuer

Lohn- und Einkommenssteuer - Tarifänderung

Statt bisher drei gibt es ab 2016 sechs Tarifstufen für Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr. Für alle Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen sinkt damit die Steuerbelastung. Um besonders kleine Einkommensbezieher zu entlasten, wird der Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt.

Die neuen Tarifstufen:
- 0 bis 11.000 Euro Einkommen pro Jahr: steuerfrei (wie bisher)
- über 11.000 bis 18.000 Euro pro Jahr: 25 % Einkommenssteuer
- über 18.000 bis 31.000 Euro pro Jahr: 35 %
- über 31.000 bis 60.000 Euro pro Jahr: 42 %
- über 60.000 bis 90.000 Euro pro Jahr: 48 %
- über 90.000 bis 1 Mio. Euro pro Jahr: 50 %
- über 1 Mio. Euro pro Jahr: 55 % (befristet für die Jahre 2016 bis 2020)

Negativsteuer / Kinderfreibetrag / Pendler

Für jene, die unter der Steuerfreigrenze verdienen, wird die Negativsteuer von 110 auf maximal 400 Euro (Sozialversicherungserstattung) ausgeweitet. Auch Kleinpensionisten bekommen erstmals eine Steuergutschrift von maximal 110 Euro.

Der Kinderfreibetrag beträgt 2016 440 statt 220 Euro, wenn er von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird. Bei zwei Steuerpflichtigen sind es statt 132 dann 300 Euro jährlich pro Person.

Gering verdienenden Pendlern steht ab der Veranlagung für 2016 ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von 690 Euro zu. Voraussetzung: Es besteht ein Anspruch auf Pendlerpauschale und das Einkommen ist nicht höher als 12.200 Euro pro Jahr.

Registrierkassa

Für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro besteht ab dem Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems.
Kombiniert wird das mit einer Belegpflicht: Jeder Unternehmer muss ab 1. Jänner bei Barzahlungen dem Käufer einen Beleg aushändigen. Der Beleg muss bis außerhalb des Geschäfts mitgenommen werden - zwecks Kontrolle durch die Finanzverwaltung.

Umsatzsteuer

Einige ermäßigte Mehrwertsteuersätze werden von zahn auf 13 Prozent angehoben, etwa für Beherbergung, Saatgut und Pflanzen, Kulturveranstaltungen (Museen, Film) oder Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen (ausgenommen gemeinnützige Sportvereine). Auch für den Ab-Hof-Verkauf von Wein werden nun 13 Prozent herangezogen.

Dienstautos

Privat genutzte Dienstautos werden höher besteuert. Der Sachbezug von Neufahrzeugen wird ab 2016 von bisher 1,5 auf 2 Prozent vom Brutto-Kaufpreis angehoben (maximal 960 Euro). Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 130g pro Kilometer sollen von der Erhöhung nicht betroffen sein.

Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer wird von 25 auf 30 Prozent erhöht. Der Steuersatz gilt sowohl für private als auch betriebliche Grundstücksveräußerungen.

Grunderwerbssteuer

Erben und Schenken von Immobilien in der Familie wird teurer! Bei der Weitergabe innerhalb der Familie wird die Steuer nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet. Der derzeit für Familien geltende Steuersatz wird von zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 250.000 Euro gesenkt. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro beträgt die Steuer 2 Prozent, alles darüber 3,5 Prozent.

Weitere Neuerungen kann man auf www.help.gv.at nachlesen!

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