Unsicherheit bei den Eierbauern

Stallpflicht für Geflügel weiter aufrecht. Bleibt es so, dürfen ab 9. April Freilandeier deshalb nicht mehr als solche deklariert werden | Foto: Pexels
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  • Stallpflicht für Geflügel weiter aufrecht. Bleibt es so, dürfen ab 9. April Freilandeier deshalb nicht mehr als solche deklariert werden
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KLAGENFURT, MARIA SAAL. Seit 9. Jänner dürfen Hühner, Puten & Co. nicht ins Freie; zum Schutz gegen die Vogelgrippe wurde zu diesem Zeitpunkt die Stallpflicht verhängt. Nach wie vor ist diese aufrecht. Bleibt es so, tun sich für Eierbauern ab 9. April Probleme auf: "12 Wochen nach Beginn der Stallpflicht dürfen die Eier nicht mehr als Freilandeier deklariert werden", informiert Stefan Wakonig-Felbinger, Obmann des Eierrings Herzogstuhl und Geschäftsführer des Eierlogistikzentrums.

Probleme bei Kennzeichnung

Er ortet dann auch ein Problem bei der Kennzeichnung, denn: "Landwirte erhalten einen Bescheid, welchen Erzeugercode sie auf das Ei aufdrucken dürfen. 0 steht für Bio, 1 für Freiland, 2 für Bodenhaltung. Wenn nun die 0 oder 1 nach Ablauf der Frist nicht mehr aufgedruckt werden darf, bräuchten sie eigentlich einen neuen Bescheid, dass sie jetzt die 2 für Bodenhaltung verwenden dürfen", erläutert Wakonig-Felbinger. Er und einige seiner Zuliefer-Betriebe sind verunsichert, wie es ab 9. April tatsächlich weitergeht. "Ich hoffe, wir erhalten rechtzeitig Informationen", so Wakonig-Felbinger. Auch auf die Verpackung hätte es Auswirkungen, wenn Freilandeier nicht mehr als solche verkauft werden dürfen. "Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass auf der Verpackung die Haltungsart angegeben sein muss. Kurzfristig neutrale Verpackungen zu verwenden, ist also nicht möglich.Zudem müssten die Eier samt Verpackung auch bei den Handelsbetrieben elektronisch erfasst werden. Auch das könnte Probleme nach sich ziehen, weil die Daten nicht mehr übereinstimmen", so Wakonig-Felbinger.

32 % weniger Umsatz

Lukas, Gregor und Vater Klaus Poscharnig betreiben in Maria Saal eine Landwirtschaft mit Bio-Hühnern, die seit 9. 1. ausschließlich im Stall sind. "Er ist groß genug und wir beschäftigen die Tiere, damit sie ausgelastet sind. Im Wintergarten haben sie zusätzlich Auslauf, aber der ist bei Biobetrieben ohnehin vorgeschrieben", sagt Klaus Poscharnig. Unter normalen Bedingungen wären seine Hühner rund acht Stunden im Freien. "Außer wenn es schneit oder lange regnet, denn auch Hühner können sich einen Schnupfen holen." Poscharnig hofft, dass nicht auch die Bio-Eier nach Ablauf der Frist im April als Bodenhaltungseier deklariert werden müssen: "Ich hätte durch die veränderte Kennzeichnung 32 % weniger Erlös, da ein Bio- und Freiland-Ei teurer im Verkauf ist."

Markt wird überschwemmt

Auch Stefan Wakonig-Felbinger sieht bei einer veränderten Kennzeichnung der Freilandeier großen finanziellen Schaden auf die Landwirte zukommen. "Zusätzlich zu den niedrigeren Erlösen bei Bodenhaltungs- statt Freilandeiern wäre der Markt dann plötzlich mit Bodenhaltungseiern überschwemmt, auch das wird Auswirkungen auf den Preis haben."

Größter Schaden wäre Vogelgrippe

Noch schlimmer wäre es aber laut Wakonig-Felbinger, würde ein Landwirt tatsächlich den Vogelgrippe-Erreger in seiner Herde haben: "Denn diese müsste dann zur Gänze ausgewechselt werden." Eine Legehenne koste fünf Euro, ein Bio-Huhn zehn. "Viele Betriebe haben oft 6.000 Hühner, da reden wir dann von Summen, wo es um die Existenz des Betriebes gehen kann", so Wakonig-Felbinger.

Das Ei bleibt dasselbe

Landwirt Klaus Poscharnig hofft, dass die Konsumenten das Vertrauen in die biologische Haltung nicht verlieren, auch wenn die Tiere aktuell nicht hinaus dürfen. "Dies ist nur einer von vielen Punkten, die in der biologischen Haltung erforderlich sind. Wir versorgen die Tiere weiterhin mit Bio-Futter und bieten ihnen beste Bedingungen."

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