Gesundheitswesen
Herbert Frank wird neuer Vorsitzender des Landessanitätsrates
Der Primarius der Abteilungen für Innere Medizin am Universitätsklinikum Tulln und am Landesklinikum Klosterneuburg, wurde einstimmig zum Vorsitzenden des niederösterreichischen Landessanitätsrats gewählt.
Landesrat Ludwig Schleritzko gratuliert Primarius Herbert Frank zu seinem neuen Posten: „Die Ernennung zum Vorsitzenden des Landessanitätsrates ist ein Beweis für Professor Franks herausragende Leistungen und seine medizinische Expertise.“
Ordentliche Mitglieder des Landessanitätsrats werden aufgrund ihrer ausgewiesenen medizinischen Expertise von der niederösterreichischen Landesregierung ernannt und müssen Abteilungsleiter an einem niederösterreichischen Landesklinikum mit langjähriger Erfahrung sein. Herbert Frank ist seit 2002 Leiter der Klinischen Abteilung für Innere Medizin am Universitätsklinikum Tulln und seit 2019 auch Leiter der Abteilung für Innere Medizin am Landesklinikum Klosterneuburg. Weiters ist er Vorsitzender des Fachbeirates für Innere Medizin in Niederösterreich.
Stimmen aus dem Kollegium
„Mit seiner langjährigen Leitungserfahrung und profunden Systemkenntnis des NÖ Gesundheitswesens ist Doktor Frank wie kaum ein anderer geeignet, diese anspruchsvolle Funktion auszufüllen“, so Peter Lechner, ärztlicher Direktor des Universitätsklinikum Tulln. Auch der ärztliche Direktor des Landesklinikums Klosterneuburg gratuliert: „Die Bestellung zum Vorsitzenden des Niederösterreichischen Landessanitätsrats spiegelt den jahrelangen und unermüdlichen Einsatz von Herbert Frank für die Innere Medizin und der Ausbildungsagenden wider“, erklärt Herbert Huscsava.
Die Institution
Der Landessanitätsrat ist das beratende und begutachtende Organ für die der Landeshauptfrau und der niederösterreichischen Landesregierung obliegenden Angelegenheiten des Gesundheitswesens. Er befasst sich mit allen medizinischen Fragen aus dem Bereich des Gesundheitswesens sowie der Pflege, der Betreuung und der medizinischen Versorgung, einschließlich der Gesundheitsprävention. Insbesondere medizinische Fragestellungen in Bezug auf Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, des Rettungswesens, Impfwesens und Kurortewesens sowie Umwelthygiene sind Gegenstand der Behandlung im Landessanitätsrat. Zudem hat er eine wichtige Aufgabe in der medizinisch-fachlichen Beurteilung bei Nachbesetzungen leitender ärztlicher Funktionen in öffentlichen Krankenanstalten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.