Herbrüggen freigesprochen
Der 54-jährige Amtstierarzt und ÖVP-Stadtrat Holger Herbrüggen (54) verkörpert nicht unbedingt das Leitbild eines Rambos, dennoch warf ihm Staatsanwalt Stefan Dunkl vor, im August eine Bäuerin (48) mit einer Mistgabel in den linken Oberschenkel gestochen und ihr dadurch zwei Hämatome zugefügt zu haben.
KLOSTERNEUBURG/VELM (mr). Der für den Reiterhof in Velm zuständige Veterinär Holger Herbrüggen war aufgrund einer Anzeige einer früheren Beschäftigten eingeschritten: Demnach sollen Tiere in zu kleinen Käfigen gehalten worden sein.
Tochter filmte am Handy mit
Das Verhältnis zwischen dem Landwirt (53), seiner Gattin und der gemeinsamen Tochter (26) einerseits und dem Veterinär andererseits war alles andere als gut: Schon einmal setzte es eine Geldstrafe wegen vorschriftswidriger Hundehaltung. Diesmal versuchte der Bauer zunächst die Anfertigung von Lichtbildern zu verhindern, indem er sich vor den Sucher stellte. Als der Tierarzt mit einem Lasermessgerät die Maße der Boxen kontrollieren wollte, riss ihm der Bauer das Gerät aus der Hand. Die Vorfälle im Stall zeichnete die Tochter der Landwirte teilweise mit ihrem Handy auf.
„Ausse, du Rotzbua!“
Auf den Aufnahmen war klar zu erkennen, dass die tumultartigen Szenen und Schreiereien keineswegs vom Amtstierarzt ausgingen, sondern nur von den Ehegatten: „Ausse, du Rotzbua!“ und „Is da Dokta deppat“ waren deutlich zu hören. Der Angeklagte gestand zu, eine Mistgabel genommen und zur Abwehr waagrecht vor sich gehalten zu haben, dies jedoch nur aus Furcht vor den aggressiven Bauern – er habe sich damit die auf ihn zustürmende Truppe vom Leibe halten wollen. Die Bäuerin sei mit ihrem Oberschenkel in die Zinken hineingerannt.
Der verkündete Freispruch war zu erwarten, die Richterin billigte dem Amtstierarzt Notwehr zu und verwies die Schmerzensgeldansprüche auf den Zivilrechtsweg.
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