In Klosterneuburg bleibt es bei 18 Euro Strafe in den Kurzparkzonen

Klosterneuburg: (red.) Das Land Niederösterreich erhöht die Strafsätze für Parkdelikte. Die Klosterneuburger können jedoch beruhigt sein, hier bleibt die Strafhöhe in den Kurzparkzonen unverändert.
Wer in Klosterneuburg die 15 Minuten gratis Parkzeit überzieht oder über die mittels Parkscheinen oder Handy entrichtete Abgabe hinaus in den Kurzparkzonen steht, wird mit 18 Euro belangt – einem im Ver- gleich mit anderen niederösterreichischen Städten geringen Betrag. Nach Bekanntwerden der Erhöhung von Strafsätzen durch das Land Niederösterreich kann die Stadtgemeinde Klosterneuburg beruhigen: Es bleibt weiterhin bei 18 Euro.
In Klosterneuburg wird nach dem NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz gestraft. Die Aufsichtsorgane sind rein für die Überwachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen zuständig. Gestraft wird etwa, wenn die Kurzparkzonenabgabe nicht oder nicht vollständig entrichtet wurde, sowie wenn falsche (etwa Wiener), alte oder gefälschte Parkscheine verwendet werden.
Die Rahmenbedingungen für das Abstellen von Fahrzeugen in Kurzparkzonen regelt die Kurzparkzonen- abgabeverordnung der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Demnach muss „jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches Fahrzeug in einer abgabepflichtigen Kurzparkzone für die Dauer von mehr als fünfzehn Minuten abstellt“ die Kurzparkzonenabgabe entrichten. Eine bei Beginn des Abstellens angefangene Viertelstunde bleibt beim Ausfüllen des Parkscheines oder bei Verwendung eines elektroni- schen Kurzparknachweises unberücksichtigt.
Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe in Klosterneuburg:
1⁄2 Stunde
1 Stunde
1 1⁄2 Stunden
€ 0,50 € 1,-- € 1,50
Diese Abgabe kann mittels Parkschein oder seit Oktober 2012 per Handy über das System „park.ME“ ent- richtet werden. Informationen dazu auf www.klosterneuburg.at unter Bürgerservice – Verkehrscenter sowie auf www.trafficpass.com.

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