Deponie in Klosterneuburg
Fehlendes UVP-Verfahren soll Projekt noch verhindern
Kürzlich wies das Landesverwaltungsgericht NÖ die Beschwerde der Stadt zurück. Bürgermeister Christoph Kaufmann (ÖVP) erklärt, warum die Stadt auf eine außerordentliche Revision verzichtet und sich mehr Chancen in einem noch anderen laufenden Verfahren erhofft. KLOSTERNEUBURG. Die Beschwerde der Stadtgemeinde Klosterneuburg gegen den Bescheid der NÖ Landesregierung zur Errichtung der Bodenaushubdeponie in Weidlingbach wurde vom Landesverwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen - MeinBezirk...