Kinderpornos auf Computer gespeichert
44-jähriger Klosterneuburger lud sich zahlreiche Bild- und Videodateien aus dem Internet herunter.
KLOSTERNEUBURG/KORNEUBURG (mr). Der angeklagte Kleinhandwerker wurde durch eine Operation des Bundeskriminalamtes ausgeforscht, bei einer Hausdurchsuchung Anfang September wurden auf mehreren Festplatten Bild- und Videodateien sichergestellt, die nackte Kinder (teilweise zwischen vier und sieben Jahren) bei verschiedenen Spielarten des Geschlechtsverkehrs mit Erwachsenen oder der Selbstbefriedigung zeigen.
Er habe keineswegs eine sexuelle Neigung zu Kindern, versicherte der Angeklagte dem Korneuburger Richter Helmut Neumar, sondern sei nur neugierig gewesen, was es alles gibt. „Jetzt weiß ich, dass ich deppert war“, gestand er beschämt.
Bedingte Haftstrafe
Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren fasste der Mann eine fünfmonatige Haftstrafe aus, deren Vollzug wegen seiner bisherigen Unbescholtenheit für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde; die Datenträger werden konfisziert und vernichtet. „Noch einmal so eine Aktion und sie betreten den Verhandlungssaal durch diese Tür“, waren die Schlussworte des Richters, der dabei auf den separaten Saalzugang von der Justizanstalt deutete. Das Urteil ist rechtskräftig.
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