Pflegehelferin (49) verurteilt
Im Geriatriezentrum St. Martin erschlich sich die 49-jährige Pflegehelferin Carmen S. das Vertrauen von Patientinnen und nahm sie schonungslos aus. Zum Prozess letzte Woche wurde die Angeklagte, die bislang gerichtliche Ladungen ignoriert hatte, von zwei Polizisten vorgeführt.
KLOSTERNEUBURG/KORNEUBURG (mr). Im Prozess gegen die Pflegehelferin Carmen S., die Patienten im Geriatriezentrum St. Martin ausgenommen hatte (das Bezirksblatt berichtete), zeigte sich die Vernehmung der Opfer problematisch: Eine 70-Jährige war wegen fortgeschrittener Altersdemenz nicht vernehmungsfähig, eine andere hatte inzwischen das Zeitliche gesegnet und eine 84-Jährige musste vom Roten Kreuz mittels Sitzstuhl zu Gericht gebracht werden, um ihre Zeugenaussage abzulegen.
In einem Fall hatte die Angeklagte einer Patientin vorgegeben, sich um ihre Geldgeschäfte zu „kümmern“, und ließ sich von ihr Überweisungsaufträge unterschreiben – als Kontonummer setzte sie ihre eigene ein und ergaunerte sich damit 1.950 Euro. Diese Transaktionen kamen der Sachwalterin der alten Dame merkwürdig vor, durch deren Nachforschungen kam man der Angeklagten auf die Schliche.
Geld von Patienten ausgeborgt
In anderen Fällen erweichte sie durch erfundene Notlagen die Herzen von Patientinnen, die ihr Geld borgten, allerdings bisher keinen Cent zurückbekamen. In einem Fall hatte eine Patientin bereits 1.000 Euro von ihrem Sparbuch abgehoben, um es der Angeklagten als Darlehen zu übergeben. Zu diesem Zeitpunkt war die Pflegedirektion schon aufmerksam geworden und verhinderte die Übergabe.
Wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Betruges fasste die Angeklagte acht Monate Freiheitsstrafe aus, deren Vollzug jedoch für eine Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil war bei Redaktionsschluss rechtskräftig.
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