Betrugsopfer soll Zahlen
Nachdem sein ehemaliger Freund seinen Reisepass veruntreute und damit bei verschiedenen Handy-Netzbetreibern Verträge abschloss und die erhaltenen Handys noch am gleichen Tag verkaufte, soll das Opfer jetzt den Schaden, welcher einem Netzbetreiber entstand, bezahlen.
GROSSMUGL. Bereits Ende des Jahres 2010 wurden die illegalen Machenschaften des inzwischen verurteilten Täters (die Bezirksblätter berichteten darüber) bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Obwohl das rechtsgültige Urteil des Landesgerichtes Korneuburg den Passbesitzer Alexander B. eindeutig als ebenfalls Geschädigten ausweist, wird dieser jetzt vom Netzbetreiber Hutchison 3G Austria GmbH über ein Inkassobüro bedrängt, den durch den Betrug des Täters entstandenen Schaden zu bezahlen. Aus der Grundforderung von ursprünglichen 1.647,84 € wurden auch gleich Euro 2.096,07.
Kreditwürdigkeit gefährdet
Bei „Nichteinhaltung der Zahlungsfrist“, wird auch mit der „Negativeintragung“ in einer Kreditauskunftei gedroht. „Und das ist wirklich nicht zu unterschätzen“ erklärt die Mutter von Alexander. „Damit wird meinem Sohn noch einmal nachträglich schwer geschadet, wird damit doch die Kreditwürdigkeit extrem geschmälert“. Alexander und Mutter Christa versuchten mehrmals, diese Angelegenheit per Telefon mit 3G zu klären. Sie wurden aber immer „abgeschasslt“, eine Weiterleitung an kompetente Stelle wurde von den Servicedamen rigoros abgelehnt. So erging es auch den Bezirksblättern: „Es interessiert uns nicht, welcher Meinung Sie oder der Schuldner sind, ausschließlich das Inkassobüro ist zuständig“.
Inkassobüro lenkt ein
Bei einem Telefonat mit dem Inkassobüro wurde den Bezirksblättern zwar keine relevante Auskunft gegeben (völlig korrekt - Datenschutz) es wurde aber angedeutet, dass in diesem Fall, der dem Inkassobüro erst durch den Anruf der Bezirksblätter bekannt wurde, für Alexander eine „positive Erledigung“ abzusehen sei. Bleibt die Frage offen, warum ein Kunde, welcher durch Gerichtsurteil eindeutig jeder Schuld befreit ist, einer Firma gegenüber noch einmal seine Unschuld „beweisen“ muss.
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