Mast-Skandal im Bezirk Korneuburg
Diversion und Geldstrafe für Schweinemäster
Enttäuschung und Frust beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) – der Prozess gegen einen Schweinemäster aus dem Bezirk Korneuburg, in dessen Betrieb man katastrophale Zustände anprangerte, endete mit einer Diversion und einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro.
BEZIRK KORNEUBURG. Es war im Juni des heurigen Jahres, als dem Verein gegen Tierfabriken Fotos und Videoaufnahmen aus einem Schweinemastbetrieb im Bezirk Korneuburg zugespielt wurden. Diese zeigten verletzte Tiere und vor allem Schweineleichen in allen Verweseungsstadien. Nach Anzeige und Protest vor Ort durch und mit dem VGT erfolgte eine sorfortige, unangekündigte Kontrolle durch die zuständige Amtstierärztin. Der Betreiber der Mast war jedoch schon einige Zeit vor der Kontrolle im Stall, wie Augenzeugen berichteten.
Vor Gericht
Im Prozess gestand der Angeklagte nun ein, dass es Probleme mit Kannibalismus und Schwanzbeißen gegeben hätte, aber behauptet, dass die vom VGT veröffentlichten Aufnahmen nicht aus seinem Betrieb kämen. Die Amtstiertärztin entgegnet als Zeugin nach Vorlage der Fotos jedoch, dass es sehr danach aussieht, dass diese aus dem Betrieb stammen. Die Schweineleichen habe sie selbst jedoch nicht mehr vorgefunden. Die dem VGT vorliegenden Bildmaterialien würden die Herkunft jedoch eindeutig belegen.
Die Amtstierärztin erklärt weiter, dass sie den Betriebstierarzt verständigen musste, der laut seinen Aussagen 80 Schweine behandeln musste. Sechs Tiere mussten sofort euthanasiert werden. In der folgenden Nacht sollen weitere Schweine verstorben sein. Die Wunden durch das Schwanzbeißen waren so schlimm, dass die Amtstierärztin dem Bauern noch vor Ort eine Anzeige beim Gericht angekündigt hatte. Insgesamt vier Stunden dauerte ihre Kontrolle.
"Die Tiere sind die Opfer"
Die Prozessbeobachter des VGT sind enttäuscht, dass es keine weiteren Expertengutachten oder eine Befragung der Tierkörperverwertungsstelle gab, etwa zur Frage, ob in den Tagen vor der Kontrolle mehrere Schweineleichen abgeholt wurden. Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte einen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung beantragt, wurde jedoch von der Richterin abgewiesen.
"Der Bauer wird als Opfer dargestellt – das größte Opfer sind aber natürlich die Tiere. Es ist schade, dass offenbar nicht bei der TKV nachgefragt oder ein Abgleich der Bilder des VGT und derer der Amtstierärztin gemacht wurde. Wichtige Beweismittel für die Tiere werden nicht ausgeschöpft", ist VGT Vizeobmann David Richter enttäuscht.
Drastische Schilderung
Im Zeugenstand erklärte die Amtstierärztin die Ursachen für das massive Schwanzbeißen der Schweine. Der Mangel an Beschäftigungsmaterial, vor allem organischen Materialien wie Stroh, frustriert die Tiere. Stroh ist mit dem Güllesystem im Vollspaltenboden jedoch nicht kompatibel. Die Halterungen für andere Beschäftigungsmaterialien im Betrieb waren größtenteils leer. Die Amtstierärztin berichtet von abgemagerten und kaum gehfähigen Schweinen. Einem Tier wurde der Schwanz bis zum Steißbein abgefressen.
"Dieses Tierhaltungssystem ist gesetzlich legitimierte Tierquälerei", ist Richter überzeugt und fügt hinzu: "Kommt es dann noch zusätzlich zur Vernachlässigung durch die Bauern und Bäuerinnen, gibt es noch mehr verletzte, kranke und tote Tiere. Dass der Bauer die Dreistheit besitzt, zu leugnen, dass die vom VGT veröffentlichten Aufnahmen der vielen toten Tiere aus seinem Stall kommen, zeigt die nicht vorhandene Reue. Dass die Verhandlung so rasch - innerhalb von 23 Minuten - abgehandelt wurde - beweist, dass Tierquälerei von unserem Rechtssystem noch immer nicht genügend ernst genommen wird."
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