Gerichtsurteil gegen Stockerau
Jahrelanger Streit wegen zu lauter Kläranlage
Es brummt: die Kläranlage ist zu laut – Landesgericht fällt Urteil gegen die Stadt Stockerau.
BEZIRK KORNEUBURG | STOCKERAU. "Die Stadtgemeinde Stockerau zeigte leider keinerlei Interesse an den seit 2018 zahlreichen telefonischen, mündlichen und schriftlichen Beschwerden hinsichtlich der veralteten Kläranlage und der von ihr ausgehenden Lärmbelästigung." Weswegen sich Claudia Zeinlinger genötigt sah, die Gemeinde zu verklagen. "Der unregelmäßige Brummton schränkt einen Aufenthalt in unserem Garten grob ein und der Lärm ist in der Nacht sogar durch das geschlossene Fenster zu hören." Das nicht rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes besagt, dass die Stadtgemeinde die Lärmbelästigung innerhalb von 14 Tagen einzustellen hat.
Drei plus zwei Jahre
"Drei Jahre lang, von November 2018 bis Februar 2021, bemühte ich mich um eine gütliche Einigung bezüglich des Lärmproblemes von der Kläranlage ausgehend mit der Stadtverwaltung", erklärt Klägerin Zeinlinger weiter. "Doch während dieser Zeit kam es nur zu einem einzigen Gesprächstermin mit der Bürgermeisterin Andrea Völkl. Danach wurden alle vereinbarten Besprechungstermine seitens der Gemeindeverwaltung kurzfristig abgesagt." Was letztendlich zur Unterlassungsklage führte.
Zweierlei Lärmmessungen
Der als subjektiv störend und mehr und mehr belastende Brummton, der laut Urteil nachgewiesener Weise von der Kläranlage aus geht, tritt nicht täglich sondern in unregelmäßigen Abständen und unterschiedlicher Dauer auf. Die Gemeindeverwaltung ordnete deswegen eine Lärmmessung an. Allerdings von der Gemeinde zeitlich eng eingeschränkt. Was Wunder, dass zu diesen Zeiten keine Lärmemissionen messbar waren. Auf eigene Kosten beauftragten die Kläger, nachdem die Störgeräusche wieder auftraten, zwei Fachfirmen mit Langzeitmessungen. Diese ergaben, dass "...der Dauerschallpegel und der Basispegel der Ortsüblichkeit in sämtlichen Bezugszeiträumen durch den Betrieb der Kläranlage deutlich angehoben ist."
Diese privat georderten Lärmmessungen wollten die Rechtsvertreter der Gemeinde mit einer schriftlichen Einwendung verhindern beziehungsweise beeinflussen. Sie begehrten nämlich, dass, wenn überhaupt, nur in Anwesenheit eines Vertreters der Gemeinde gemessen werden darf. Wen wundert es, dass sogar das Gericht erwähnt, dass dadurch der Betrieb der Anlage in den Messzeiten "angepasst" werden könnte und dem Begehren nicht entsprach.
Laufendes Verfahren
Bürgermeisterin Andrea Völkl sieht sich außerstande zu dem laufenden Verfahren einen Kommentar abzugeben. Da die Berufungsfrist noch bis 31. August offen ist, wird das weitere Vorgehen durch die Gemeindeverwaltung erst intern besprochen und demnächst eine Entscheidung gefällt.
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