Neue Straßenverkehrsordnung 2022
Rechtsabbiegen bei Rot und noch viel mehr

Trotz aller neuer Regeln, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, ist Stadträtin Elisabeth Kerschbaum überzeugt: "Miteinander geht es nur mit Rücksicht, Vorsicht und schauen muss man auch." | Foto: Sandra Schütz
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  • Trotz aller neuer Regeln, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, ist Stadträtin Elisabeth Kerschbaum überzeugt: "Miteinander geht es nur mit Rücksicht, Vorsicht und schauen muss man auch."
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Der 1. Oktober 2022 ist der Stichtag – dann tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Was sich ändern wird und worauf man aufpassen muss, haben wir uns mit Korneuburgs GRÜNE-Stadträtin Elisabeth Kerschbaum angesehen.

BEZIRK | STADT KORNEUBURG. Rechtsabbiegen bei Rot und Fahren gegen die Einbahn für Radfahrer, vergrößerter Mindestabstand für Autofahrer beim Vorbeifahren an Radlern und noch viel mehr – momentan geistert viel durch die Medien, aber was ist ab 1. Oktober, mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung, tatsächlich erlaubt? Eine, die sich durch die neue Verordnung "gekämpft" hat, ist Korneuburgs GRÜNE-Stadträtin Elisabeth Kerschbaum, selbst passionierte Alltags-Radlerin. "Da ist viel drin, für Fußgänger fast noch mehr, als für Radfahrer. Ohne schauen wird es aber auch weiterhin nicht gehen – für alle Verkehrsteilnehmer." Und ganz wichtig: vieles, das in der neuen Verordnung steht, ist nicht einfach so ab 1. Oktober gültig, sondern erst mit entsprechenden Zusatzschildern. Und die werden, da ist Kerschbaum realistisch, "sicherlich nicht automatisch überall montiert".

Für Radfahrer

Rechtsabbiegen bei Rot – das ist ab 1. Oktober für Radfahrer erlaubt – aber nur mit der entsprechenden, grünen Zusatztafel bei der Ampelanlage. Wichtig: "Bevor der Radfahrer rechts abbiegt, muss er stehen bleiben, sicherstellen, dass das Abbiegen gefahrlos möglich ist, hier muss er vor allem auch auf Fußgänger achten, erst dann darf man fahren", erklärt Kerschbaum. Auch beim Nebeneinanderfahren wird es Erleichterungen geben: so darf man künftig neben einem Kind (bis maximal 12 Jahre) fahren, außer es handelt sich um eine Schienenstraße. "Natürlich muss man auch hier aufpassen, dass man damit niemanden gefährdet oder auch am Überholen hindert", erläutert Kerschbaum.
Was sie jedoch bedauert: "Dass das grundsätzliche Fahren gegen die Einbahn für Radfahrer gekippt wurde." In Korneuburg hätten die Radfahrer davon profitiert, ist sie überzeugt: "Die Erreichbarkeit der Schulen, etwa vom Hauptplatz oder vom Bahnhof aus, wäre da einfacher geworden."

Überholen nur mit größerem Abstand

Die neue Straßenverkehrsordnung steht ganz im Zeichen der Sicherheit – vor allem für die "schwächeren" Verkehrsteilnehmer. So wurde auch der Mindestabstand, der eingehalten werden muss, will man mit dem Auto einen Radfahrer überholen, vergrößert: auf mindestens zwei Meter außerhalb der Ortsgebiete, im Ort auf 1,5 Meter. Ist man mit weniger als 30 km/h unterwegs, darf der Mindestabstand verringert werden. "Das ist nicht als Schikane für die Autofahrer zu sehen, sondern für die Sicherheit der Radfahrer. Das kann nämlich schon gefährlich werden", weiß Kerschbaum aus eigener Erfahrung. Und sie ruft in Erinnerung: "Ist ein gekennzeichneter Radweg zu Ende, müssten die Auto- den Radfahrer im Reißverschlusssystem einordnen lassen – das gilt aber auch schon bisher."

Unter "30" geht noch mehr

Fährt man 30 km/h oder langsamer, ist es zwei Radfahrern auch erlaubt, nebeneinander zu fahren. "Auch hier gilt natürlich, man darf niemanden gefährden und am Überholen hindern. Das muss man mit gesundem Menschenverstand handhaben. In der Nach am Ring in Korneuburg wirds gehen, unter tags am Hauptplatz eher nicht."
Auch beim Radfahren in der Gruppe wird sich etwas verändern: "Sind mindestens zehn Radler gemeinsam unterwegs, dürfen sie zusammen die Kreuzung passieren, auch wenn schon Rot ist. "Wichtig ist dabei, der erste und letzte Fahrer müssen eine Warnweste tragen, die Gruppe für alle also gut sichtbar sein. Und wieder gilt hier: Aufpassen. Nichts erzwingen, wenn es gefährlich sein könnte. Aber auch für Autofahrer heißt es, Gruppe passieren lassen, wenn es geht."

Autofahrer aufgepasst

In der neuen Straßenverkehrsordnung findet sich auch jede Menge für Fußgänger. "Für sie soll das Benützen der Gehwege gefahrloser und einfacher werden, auch wenn man etwa mit Gehilfe, Kinderwagen oder Rollstuhl unterwegs ist." Das will man nicht nur mit künftig an die Geschwindigkeit eines Fußgängers angepassten Ampelschaltungen erreichen, sondern auch mit dem "Aus dem Weg-Räumen" von Hindernissen.
Und da heißt es auch, aufpassen für Autofahrer, denn einen Strafzettel kann man künftig kassieren, wenn man beim Schrägparken mit der "Schnauze" über den Gehsteig ragt. Und – vor allem wichtig für all jene, die öfters in Wien unterwegs sind, nähert man sich einer Haltestelle und Bus oder Bim fahren ein, muss man davor stehen bleiben. Man darf also nicht, wie bisher, bei geschlossenen Türen im Schritttempo vorbeifahren.

Politischer Wille gefragt

Die Liste der Änderungen ist natürlich noch viel länger. Für Elisabeth Kerschbaum steht aber fest: "Für die Umsetzung mancher Neuerungen braucht es natürlich auch den entsprechenden politischen Willen." Und vielleicht die ein oder andere Meldung aus der Bevölkerung an die Behörde, um etwa das Anbringen von neuen Hinweistafeln, wie den "Rechtsabbiege-Pfeil" bei Rot, zu forcieren.
War die Verkehrsplanung bisher eher auf die Autofahrer ausgerichtet, so ortet Kerschbaum mit der neuen Verordnung eine gewisse "Gleichberechtigung. Bei künftigen Planungen müssen nun alle Verkehrsteilnehmer und ihre unterschiedlichen Geschwindigkeiten berücksichtigt werden, wodurch man das Radeln und Zufußgehen attraktivieren könnte."

Trotz aller neuer Regeln, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, ist Stadträtin Elisabeth Kerschbaum überzeugt: "Miteinander geht es nur mit Rücksicht, Vorsicht und schauen muss man auch." | Foto: Sandra Schütz
Wer künftig mit der "Schnauze" über dem Gehsteig parkt, riskiert einen Strafzettel. | Foto: Sandra Schütz

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