Staatsanwalt ließ Fähre „in Ketten legen“
Vergangene Woche Mittwoch war vorerst der letzte Tag für den Betrieb der Rollfähre zwischen Korneuburg und Klosterneuburg
Überraschende Wendung im Fall der Rollfähre Korneuburg-Klosterneuburg: Mit einer harsch kritisierten Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde das Fährschiff durch die Schifffahrtspolizei lahmgelegt und auf dem Korneuburger Ufer mit Titanketten verheftet.
Seit vergangenem Mittwoch wurde durch diese Maßnahme der Fährbetrieb unterbrochen. Zahlreiche Pendler standen somit ab 17:40 Uhr vor geschlossenem und mit Titanketten versperrtem Zufahrtsschranken und dem Schild „Rollfähre nicht in Betrieb“.
Vorgeschichte
Wie die Bezirksblätter bereits berichteten, laufen seit 6. April 2010 polizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachtes der Untreue gegen vier Personen, darunter auch gegen den ehemaligen Geschäftsführer der „Rollfähre Korneuburg-Klosterneuburg Gesellschaft m. b. H in Korneuburg“, Carl Spiesberger. Dieser hatte das einzige Gesellschaftsvermögen, nämlich die Fähre samt Anlegestelle und der Seilanlage, offenbar ohne Kenntnis der russischen Gesellschafterinnen, an eine slowakische Gesellschaft verkauft.
Schleppende Ermittlungen
Die mit den Ermittlungen beauftragte Polizeiinspektion Korneuburg scheint in dieser Angelegenheit offenbar heillos überfordert zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass bislang, also sechseinhalb Monate nach Anzeigenerstattung, der Hauptverdächtige weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen einvernommen wurde.
Angesichts der komplizierten gesellschaftsrechtlichen Fragen ist es auch unverständlich, wieso nicht das Landeskriminalamt mit seinen auf Betrugs- und Wirtschaftsdelikte spezialisierten Beamten die Ermittlungen führt.
Sicherstellungsauftrag
Anlass für das „Sperren“ bzw. Sicherstellen der Rollfähre war offensichtlich die Bekanntgabe der Betreibergesellschaft an die Staatsanwaltschaft, dass an der Fähre während der Winterpause dringende Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten notwendig sind und dafür die, bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten, Konstruktionspläne benötigt werden. Staatsanwalt Stefan Dunkl witterte offenbar eine Verbringung des Fährschiffes in das Ausland und erließ den Auftrag zur Sicherstellung.
Einspruch eingebracht
Noch am Freitag beantragte der Vertreter der Betreibergesellschaft, der Korneuburger Rechtsanwalt Herwig Ernst, unter Hinweis auf die bestehende Betriebspflicht, den unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht eines nicht verfahrensbeteiligten Dritten und den durch die Stilllegung eingetretenen Verdiensteingang die sofortige „Enthaftung“ der Fähre.
Ob sich der – bisher eherne – Staatsanwalt von diesen Argumenten überzeugen lässt und das Schiff wieder „auf freien Fuß“ setzt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Verfasser: Michael Rath
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