Allgemeine Einsicht gewährt
Stadtgemeinde Korneuburg ändert Bebauungsplan

- Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans werden öffentlich aufgelegt und können im Zeitraum von 12. August bis 23. September 2025 im Bauamt des Rathauses während der Amtszeiten eingesehen werden.
- Foto: markjan photography
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Die Stadtgemeinde Korneuburg beabsichtigt, den Bebauungsplan zu überarbeiten.
KORNEUBURG. Die Entwurfsunterlagen zur 24. Änderung des Bebauungsplans werden gemäß Paragraph 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, idgF (in der geltenden Fassung)., für sechs Wochen, von 12. August bis 23. September 2025 zur Auflage gebracht und sind im Bauamt des Rathauses während der Amtszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt:
- Montag 08:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
- Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

- Sobald die Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Symbolbild: Plan Einsichtnahme - Foto: Michael Ebardt|adobe.com
- hochgeladen von Eva Leutgeb
Schriftliche Stellungnahme
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den vorliegenden Entwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig eingelangte Stellungnahmen sind bei der endgültigen Beschlussfassung des Gemeinderates in Erwägung zu ziehen. Bürgerinnen und Bürger können ihr Anliegen wie folgt übermitteln:
- per Post an Stadtgemeinde Korneuburg, Hauptplatz 39, 2100 Korneuburg
- per E-Mail an stadtamt@korneuburg.gv.at
Sobald die Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der über die Änderungen des Bebauungsplans entscheidet.
Einsichtnahme online
Während der Dauer der Auflage besteht auch die Möglichkeit zur Online-Einsichtnahme auf der Website der Stadtgemeinde Korneuburg. Details und Informationen unter: https://www.korneuburg.gv.at/Oeffentliche_Einsichtnahme_zur_24_Aenderung_des_Be bauungsplanes
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